Habe mich schon auf Zwetschgenholz von diesem alten Baum gefreut, den ich bei meiner Tante fällen durfte.
Nur leider, als ich den oberen Teil des Stammes abgesägt hatte, habe ich bemerkt, dass er bewohnt ist.
Jetzt darf das schöne Holz erstmal noch so stehen bleiben, mit einem kleinen Dach drauf, damit es nicht in den Bau regnet.
Zu früh gefreut
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- Maxy
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Re: Zu früh gefreut
Ach so, es sind Hornissen und keine Wespen.
Hornissen stehen unter Naturschutz und dürfen bleiben.
Bei Wespen hätte ich weniger Probleme gehabt, das schöne Holz drumrum gleich zurecht zu sägen.
Hornissen stehen unter Naturschutz und dürfen bleiben.
Bei Wespen hätte ich weniger Probleme gehabt, das schöne Holz drumrum gleich zurecht zu sägen.
Ich finde für jede Lösung ein Problem!
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Re: Zu früh gefreut
Hallo Maxy,
freue mich sehr, dass es noch Menschen wie Dich gibt, die nicht jede Pflanze, die wir nicht direkt verwerten, als Unkraut bezeichnen und nicht jedes Tier, das uns keinen direkten Nutzen bringt, ausrotten wollen (und sie, wie in Deinem konkreten Fall nicht aus ihrer "Wohnung" vertreiben).
Sehr gut gemacht!!!
Liebe Grüße aus Südtirol
Martin
freue mich sehr, dass es noch Menschen wie Dich gibt, die nicht jede Pflanze, die wir nicht direkt verwerten, als Unkraut bezeichnen und nicht jedes Tier, das uns keinen direkten Nutzen bringt, ausrotten wollen (und sie, wie in Deinem konkreten Fall nicht aus ihrer "Wohnung" vertreiben).
Sehr gut gemacht!!!
Liebe Grüße aus Südtirol
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Re: Zu früh gefreut
Cool Maxy
Aber Wespen stehen genauso unter Schutz.
Das kann, nach meiner Kenntniss, mit Strafen bis 25 000,- € belegt werden, wenn man ein Wespennest zerstört.
Es gibt Fachleute die Wespen und Hornissen umsiedeln können und auch dürfen.
Ach ja, ich wünsche Dir, daß im Stamm noch einige verwertbare Stellen zu finden sind. Die vom Pilz befallenen Stellen in Quetsche sind fast ausschließlich was für den Ofen.
Liebe Grüße
Bio
Uwe
Aber Wespen stehen genauso unter Schutz.
Das kann, nach meiner Kenntniss, mit Strafen bis 25 000,- € belegt werden, wenn man ein Wespennest zerstört.
Es gibt Fachleute die Wespen und Hornissen umsiedeln können und auch dürfen.
Ach ja, ich wünsche Dir, daß im Stamm noch einige verwertbare Stellen zu finden sind. Die vom Pilz befallenen Stellen in Quetsche sind fast ausschließlich was für den Ofen.
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Ich liebe das Holz - aber liebt es mich auch?
Laß mich - ich kann das ... oh - kaputt!!!
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Wespen und Naturschutz
Das sind die Nachwirkungen eines Medienhypes, der vor zwei Jahren durch das Sommerloch zog. Die genannten Strafen gelten für besonders geschützte Wildtiere und wurden von den Medienberichten zusammenhangslos und realitätsfern wiedergegeben. (Darauf hätte auch jeder selbst kommen können, der diese Elektrofallen vom Bäcker kennt.)Bioschreiner hat geschrieben: ↑13.06.2020 - 12:43:57Das kann, nach meiner Kenntniss, mit Strafen bis 25 000,- € belegt werden, wenn man ein Wespennest zerstört.
Quelle: https://correctiv.org/faktencheck/2018/ ... eld-zahlenIn den vergangenen fünf Jahren wurde in NRW nur ein einziges Mal ein Verwarngeld in Höhe von 45 Euro für die Zerstörung eines Wespennestes verhängt.
Grundsätzlich gilt also das Motto Leben und leben lassen. Dazu zählt aber auch, dass ich keine Wespen auf dem Eis meiner Kinder dulden muss.
Stichfreie Grüße!
Steffen
PS: Über unserer Terrasse baut gerade eine Feldwespe ihr Nest und darf auch bleiben.
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