Privatverkäufe

Plaudereien über dieses und jenes - Off Topic

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Schliefer
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Privatverkäufe

Beitrag von Schliefer »

Hallo miteinander,

Vielleicht gibt es hier jemand ;-) der privat auf Onlinemarktplätzen Dinge verkauft, dann sollte er das mal lesen

https://www.business-leaders.net/plattf ... -gemeldet/


VG, GW
Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird ein Brett.
karussel
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von karussel »

mich wundert das schon lange,das dieser mittlerweile riesige digitale marktplatz nicht in die steuerpflicht genommen wurde,das könnte jetzt dem aussterben der kleinen läden ein klitzekleinbischen entgegenwirken,von daher findichs gar nicht schlimm :-)
der martin
rächtschreipung war mir schonimmer susbekt
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SteffenM
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von SteffenM »

Hallo zusammen,

in Deutschland gibt es definitiv weitaus größere Steuerschlupflöcher als den unversteuerten Verkauf über solche Plattformen. Aber Hobbyisten sind halt leichter zu besteuern als ein internationaler Konzern.

Mich würde jetzt mal interessieren, was dieses Meldelimit von 30 Verkäufen bedeutet. Müsste meine Frau dann die nicht vorhandenen Einnahmen in der Steuererklärung angeben, die sich im Laufe des Jahres aus dem Weiterverkauf von gebrauchten Kindersachen ergeben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich unsere Finanzämter mit so viel Kleinkram herumschlagen wollen...

Irgendwie klingt's nach noch mehr Bürokratie, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Liebe Grüße!
Steffen
karussel
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von karussel »

da stimme ich dir zu,zur steuergerechtigkeit bräuchts grössere baustellen
rächtschreipung war mir schonimmer susbekt
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Argus
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von Argus »

SteffenM hat geschrieben: 01.01.2023 - 16:38:35
Mich würde jetzt mal interessieren, was dieses Meldelimit von 30 Verkäufen bedeutet. Müsste meine Frau dann die nicht vorhandenen Einnahmen in der Steuererklärung angeben, die sich im Laufe des Jahres aus dem Weiterverkauf von gebrauchten Kindersachen ergeben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich unsere Finanzämter mit so viel Kleinkram herumschlagen wollen...
die Finanzämter werden sich damit nicht die "Hände schmutzig machen" So was wird in Endkonsequenz immer auf Andere abgewälzt. Bestes Beispiel ist neuerdings die Grundsteuererklärung.
Aber davor gab es auch schon die Sache mit der Einfuhrumsatzsteuer. Bis zum 1. Juli 2021 war es so, das Waren aus der Nicht EU eine Freigrenze von 22 Euro hatten und steuerfrei eingeführt wurden. Das resultierte daraus, das es für den Zoll einfach zu aufwendig war, für Peanuts den Wert zu ermitteln und den dann zu erheben. Dies wurde nun aber rückgängig gemacht.
Wenn jetzt bsw. ein Chinese was verschickt und dies nicht selbst versteuert, dann ist der Post bzw. der Kurierdienst in der Pflicht und muss pauschal 5 Euro als Servicepauschale beim Empfänger einholen sowie die anfallenden Einfuhrsteuern.
Die Chinesen habe sofort darauf reagiert und schlagen seitdem diese Steuer auf Ihre Waren auf, wenn man Deutschland (oder EU) als Ziel angibt.
So könnte hier auch bsw. Ebay in die Pflicht genommen werden

Gruß Frank
"..Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht frühzeitig zu machen.."

Sir Winston Churchill, britischer Politiker und Schriftsteller
* 30.11.1874, † 24.01.1965
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mascheck
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von mascheck »

Ich bin jetzt etwas erstaunt:

Ich dachte Privatverkäufe seien grundsätzlich steuerfrei.

Ich kann doch meinen kompletten Hausrat, meine Bücher, mein gebrauchtes Auto usw. steuerfrei an meinen Nachbarn verkaufen, oder habe ich da seither etwas übersehen?

Also kann es bei dieser Vorschrift nur darum gehen, Quasi- Gewerbliche Verkäufer ausfindig zu machen?!


Gruß Martin

Ich kann alles, bloß nix richtig :-L
karussel
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von karussel »

ich denke darum gehts,zb wenn du regelmässig gebrauchte autos kaufst,sie aufhübschst und reparierst und sie dann gewinnbringend weiterverkaufst ,ist das doch anders zu bewerten als die gebrauchten möbel bei ebay anzubieten
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Doc007
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von Doc007 »

Moin und erstmal ein frohes Neues.

Das Thema ist ja eigentlich kein neues und nach meinem Empfinden ist es richtig und gerecht, dass bei gewerblicher Tätigkeit eine Steuerpflicht besteht, wie sie abhängig Beschäftigte und mittlerweile auch immer mehr Rentner automatisch zu tragen haben.

Privatverkäufe sind auch weiterhin steuerfrei. Allerdings besteht wie üblich eine erhebliche Grauzone, die Grenze ist fließend und die Gefahr von amtlichem Aktionismus und seltsamen Auslegungen des Ermessensspielraums ist gegeben. Da wird es sicher Situationen geben, die auch wirkliche Privatverkäufer mit dem Verdacht der Gewerbsmäßigkeit konfrontieren werden, insbesondere wenn der richtige Punktesammler darauf angesetzt wird. Ich vermute mal, das wird sich alles einschwingen.

Alternativ zu der oben angegebenen Quelle gibt auch ohne viel Suchaufwand diverse andere, die ohne die Frage 'Was darf noch frei verkauft werden?' auskommen.

Gruß
Andreas
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Michael Steyer
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von Michael Steyer »

Ich weiß nicht. Das hört sich für mich nicht sonderlich praktikabel an. Wenn ich mein Auto über mobile.de inseriere und sich ein Käufer meldet, woher soll der Plattformbetreiber wissen, ob der Verkauf letztendlich zustande gekommen ist? Das gleiche bei ebay Kleinanzeigen. Da ist es mir schon aufgefallen, dass mancher Verkäufer, der als "Gewerblich" angemeldet ist groß "Privatverkauf" in der Anzeige stehen hat.
Herr, dass Du uns aus dem Paradiese vertrieben hast... war schon OK.
Aber musste es auch noch Blödheit sein?
martin.99
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von martin.99 »

mascheck hat geschrieben: 01.01.2023 - 18:16:03
Ich dachte Privatverkäufe seien grundsätzlich steuerfrei.
Das war meiner Meinung auch bisher auch schon nicht so. Wahrscheinlich haben es nur viele nicht so ernst genommen.
Ich meine die Grenze war mal bei 599Euro, darüber wurde voll angerechnet (also bei 600 die vollen 600, nicht die Differenz zu 599).Schon die letzten Jahre hat die Steuersoftware für die Einkommenssteuererklärung eine Frage gehabt, ob man Einkünfte aus privaten Verkäufen (oder so ähnlich) hatte. Ich meine da lag die Grenze sogar noch niedriger. Ich hab dunkel was von um die 300 Euro im Kopf.

Der Witz an der ganzen Internetgeschichte ist doch, dass da schon 30-80 Verkäufe teils von den Gerichten als gewerblich eingestuft werden.
Da dürfte man dann Omas 100 Bücher aus dem Bücherregal zu je 1 Euro nicht einzeln verkaufen, sonst wäre man Gewerbe. verkauft man als Konvolut ist es frei. Irrwitzig.
KCSteevo
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von KCSteevo »

Sehr ich das richtig, dass die Verkäufer aus dem forum dann auch gemeldet werden müssen?


Und zählen die einzelnen Plattformen für dich oder in Summe sämtliche Verkäufe über das Netz?
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da_Joe
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von da_Joe »

Hallo,

also ich bleibe bei meiner Auffassung: Privatverkäufe sind steuerfrei. Steuern bezahlt wer gewerblich verkauft, also eine Gewinnerzielungsabsicht (siehe wiki) hat.

Grenzen in Anzahl Artikel oder gesamten Verkaufswert sehe ich nicht.
Ich kann ja auch 500 doppelte meiner privaten Bierdeckel-Sammlung verkaufen.
Oder meine Ferrari Testarossa für spott billige 500.000 Euronen.

Grüsse
Joe
Grissianer
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von Grissianer »

Hay Joe
Du hast einen Testarossa?
Kann ich den mal ausleihen oder wenigstens mal testen?
Gruß
Anselm
Was ich mir nicht zutraue werde ich niemals lernen!!
Lyiness
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von Lyiness »

Nutz doch einfach in eBay klein als privatverkäufer den bezahldienst nicht und beim verkauf nimmst dein Artikel danach einfach raus und giebst es net als verkauft an sondern reservierst es Immer nur.
Irgendwie müsste das ja erfasst werden dass der Verkauf wirklich stattgefunden hat und so ist ja nix zustande gekommen.
Private PayPal Zahlung oder standard Überweisung oder Barzahlung außerhalb von eBay Kleinanzeigen ist heutzutage kein Thema.

Was denkst warum eBay Kleinanzeigen den internen Zahldienst eingeführt hat und so damit geworben hat.
Dient auch zur Erfassung wieviel du umsetzt.
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alsimera
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von alsimera »

da_Joe hat geschrieben: 03.01.2023 - 12:46:14
Hallo,

also ich bleibe bei meiner Auffassung: Privatverkäufe sind steuerfrei. Steuern bezahlt wer gewerblich verkauft, also eine Gewinnerzielungsabsicht (siehe wiki) hat.

Grenzen in Anzahl Artikel oder gesamten Verkaufswert sehe ich nicht.
Ich kann ja auch 500 doppelte meiner privaten Bierdeckel-Sammlung verkaufen.
Oder meine Ferrari Testarossa für spott billige 500.000 Euronen.
Hallo Joe,

dass du dich damit mal nicht vertust. Es geht hierbei darum, dass das Finanzamt dich als gewerblichen Verkäufer einstuft wenn du die 2.000€ Gewinn durch egal wie viele Verkäufe überschreitest.
Dabei ist es auch egal, ob du gezielt einkaufst und gewinnbringend verkaufst, oder nur dein Bierdeckelsammlung verkaufst.

Es wird dir dann eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und du wirst gezwungen ein Gewerbe anzumelden, oder Steuern nach zu zahlen. Es wir keiner kontrollieren, was du verkaufst, sondern nur ob die Menge und der pro Artikel erzielte Gewinn eine gewerbliche Tätigkeit vermuten lässt.

Wenn du einmal im Jahr dein Auto auf Mobile.de verkaufst und dabei 5000€ Gewinn machst wird dir kaum eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Machst du das aber 20x im Jahr mit jeweils 100€ Gewinn, bist du dran.
mascheck hat geschrieben: 01.01.2023 - 18:16:03
Ich kann doch meinen kompletten Hausrat, meine Bücher, mein gebrauchtes Auto usw. steuerfrei an meinen Nachbarn verkaufen, oder habe ich da seither etwas übersehen?
Wenn du das ganze als Komplettpaket verkaufst, kein Problem, dann ist auch der Gewinn egal. Verkaufst du das alles Stückweise übers Jahr, hast du ab 2000€ Gewinn ein Problem.

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das über diese direkte Meldung geht, oder ob dich dein Nachbar/ ein Konkurrent oder dein neidischer Schwager beim Finanzamt anschwärzt. Dann bekommst du ein freundliches Schreiben vom Amt, mit der Bitte dein Gewerbe anzumelden und schon ist das ganze dein Problem. Jetzt musst du nachweisen, dass du eben nicht gewerblich tätig warst.

Gruß Ralph
Wenn alle Menschen nur über das redeten, wovon Sie etwas verstehen, dann wäre es sehr ruhig auf der Welt.
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mascheck
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von mascheck »

Hallo Ralph, im Internet wird das gerade an vielen Stellen diskutiert.

Ich bleibe dabei:
Privatverkauf IST steuerfrei.

Wenn Steuern fällig sind, ist es kein Privatverkauf gewesen.

Der Kaufbetrag und die Anzahl der verkauften Artikel spielt dabei keine Rolle.

Das wird lediglich herangezogen, um dem Finanzamt eine "Rasterfahndung" zu ermöglichen.

.

Privatverkauf ist gegeben, wenn der Verkauf nicht mit einer langfristigen Gewinnerzielungsabsicht geschieht. Wer also alte Klamotten, Bücher, Möbel oder andere Alltagsgegenstände an eine andere Person weiterverkauft, kann dies durchaus als Privatverkäufer tun. Anders sieht es aus, wenn man bewusst günstige Waren aufkauft oder waren produziert, um diese im Anschluss auf Flohmärkten oder anderen Plattformen weiterzuverkaufen. In diesem Fall entfällt der Status als Privatverkäufer, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Die Verkaufsplattformen werden systematisch gescannt, um solche gewerbliche Verkäufer herauszufiltern.


Ob dann tatsächlich gewerblicher Verkauf vorliegt, ist in jedem Fall eine Einzelentscheidung der Finanzämter.

Gruß Martin

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alsimera
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von alsimera »

mascheck hat geschrieben: 05.01.2023 - 14:13:33

Ob dann tatsächlich gewerblicher Verkauf vorliegt, ist in jedem Fall eine Einzelentscheidung der Finanzämter.

Gruß Martin
Hallo Martin,

genau das meine ich ja, durch dieses Gesetzt wird ein privater Verkäufer vom Finanzamt als gewerblich angesehen, wenn er die erforderlichen Bedingungen erfüllt.

Klar bleibt ein privater Verkauf steuerfrei, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man da ganz schnell in die Falle tappt. Ich kam ganz unverhofft in den Besitz einer Anzahl von Gold und Silbermünzen. Ich wollte diese dann, wegen keine Verwendung dafür, verkaufen und stieß dabei auf das gleiche Problem. Ich hätte als privater Verkäufer gehandelt, wäre aber bei einem Verkauf über E-Bay z.Bsp. ab einer bestimmten Menge in einem bestimmten Zeitraum als gewerblich angesehen worden.
Ich hatte mich vorher Gott sei Dank bei einem der sich auskennt informiert und diese Info bekommen. Ich habe es dann gelassen und alles behalten, weil ein Verkauf als Paket lange keinen so großen Gewinn gebracht hätte.

Gruß Ralph

PS.: und nur weil es jeder macht ist es nicht autom. richtig. Ist wie mit der Geschwindigkeitsbegrenzung aus der Straße, zu schnell fahren ist so lange ok, bis man erwischt wird. Gesetzeswidrig ist es trotzdem.
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mascheck
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von mascheck »

alsimera hat geschrieben: 05.01.2023 - 14:41:06

genau das meine ich ja, durch dieses Gesetzt wird ein privater Verkäufer vom Finanzamt als gewerblich angesehen, wenn er die erforderlichen Bedingungen erfüllt
Nochmal Nein!

Durch dieses Gesetz versucht das Finanzamt, Schein-Privatverkäufer, die eigentlich gewerblich handeln, im Internet herauszufischen.

Ob das dann tatsächlich privat oder gewerblich ist, ist immer eine individuelle Entscheidung der Behörde.


Wenn du z.B eine Bibliothek geerbt hast, (anständig dafür deine Erbschaftssteuer entrichtet hast), kannst du alle Bücher einzeln oder in Blöcken verkaufen, auf dem Flohmarkt, bei eBay, bei Sorheby's, im Antiquariat oder wo auch immer und bist unabhängig von Anzahl und Ertrag NICHT steuerpflichtig. Du handelst als Privatperson.

Möglicherweise fischt dich das Finanzamt heraus und verlangt eine Stellungnahme. Das bedeutet, dass du sorgfältig Herkunft und Verbleib dokumentieren solltest.


Das habe ich mir gerade durch meinen Steuerberater, mit dem ich sowieso telefonieren musste, bestätigen lassen.

Für den Verkauf von Edelmetallen gelten allerdings noch besondere Regeln.


Gruß Martin

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da_Joe
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von da_Joe »

Hallo,
mascheck hat geschrieben: 05.01.2023 - 14:13:33
[...] im Internet wird das gerade an vielen Stellen diskutiert.
okay, hab ich net mit bekommen. Wobei, was will uns das nach den letzten paar Jahren noch sagen, nur noch "habe ich auf Telegram" gehört wäre noch schlimmer.
mascheck hat geschrieben: 05.01.2023 - 14:13:33
Ich bleibe dabei:
Privatverkauf IST steuerfrei.
Sehe ich auch so.

Die Frage ist nur, wann versucht wer einen gewerblichen Verkauf aus genau dem Grund als privat zu tarnen.

Übrigens:
- Wie wäre es bei dem steuerpflichtigen Privatverkauf, wenn man den "Gewinn" nicht darlegen kann, also das Ding schon seit x Jahren im Familienbesitz war?
- Wenn es dann ein Verlust wäre, dann könnte ich es - wohl logisch - auch von der Steuer absetzen.

Grüsse
Joe - glaubt nicht alles was im Netz steht !!!!!
daniela66
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von daniela66 »

Schliefer hat geschrieben: 01.01.2023 - 13:27:41
Hallo miteinander,

Vielleicht gibt es hier jemand ;-) der privat auf Onlinemarktplätzen Dinge verkauft, dann sollte er das mal lesen

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Phantom
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Re: Privatverkäufe

Beitrag von Phantom »

daniela66 hat geschrieben: 23.12.2023 - 19:10:31
Leider kann ich Link nicht öffnen.
Bei mir funktionierts, scheint irgendwo bei dir ein Problem zu sein?

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