hhhiiiiiiillllffffeeee - Cites-Bescheinigung bei Kleinteilen

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Kuddel
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hhhiiiiiiillllffffeeee - Cites-Bescheinigung bei Kleinteilen

Beitrag von Kuddel »

moin moin,

da der CITES Wahnsinn auch auf Kreiselkörper und sonstige drechsel kleinteile um sich greift, möchte ich gerne wissen wie ihr das händelt.

Stellt ihr für jedem kreisel der aus rosenholz ist ein DIN A4 zertifikat mit fälldatum des baumes im herkunftsland, das schiff mit dem es transportiert wurde , den importeur , das citis import dokument , das sägewerk , den verarbeiter des holzes , so wie die holzkiste mit , aus der ich es vor dem verbrennen gerettet habe.

bitte um sachdienliche hinweise :re: :re: :re: :re: :re:

gruss von der kueste
ulli


*Beitrag bearbeitet von Holzpeter
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Jurriaan
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Beitrag von Jurriaan »

Nein, mache ich nicht. :prost:

Wenn ich aber Kreisel drehen würde, würde ich hochwertige Europäischen Hölzer verwenden, wie Goldregen. Es gibt ja viele davon, auch mit interessante Farben.
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Holzpeter
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Beitrag von Holzpeter »

Hallo Ulli,

soweit ich weiß greift die Nachweispflicht erst bei einer Größenordnung von mehreren Kilogramm.
Bei den kleinen Teilen, die unsereins üblicherweise aus Edelhölzern fertigt ist das ganze demnach nicht relevant.
Es empfiehlt sich aber, die Rechnung von den Holzeinkäufen aufzubewahren.

Genaueres können Dir sicher unsere Holzhändler sagen....
Vllt. äußert sich einer hier...

....Mark....Ulf....schreibt mal was.....

Hölzerne Grüße
Peter :-)
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Beitrag von Gerd Hermann »

Leider falsch, Peter.
Es greift auch schon bei einem Kreisel.
Jedenfalls, soweit ich informiert bin.

Gruß

GErd HErmann
Bowls only......

Wenn mir Schalen einmal zu kompliziert werden, dann drechsel ich Chinesische Kugeln oder mach auf "Kreativ".
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Holzpeter
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Beitrag von Holzpeter »

Hallo GErd HErmann,

ich hatte letzten Herbst mit Mark Terhörst kurz darüber gesprochen.
Er hatte Entwarnung gegeben.
Das ganze kann sich aber inzwischen geändert haben....

Hölzerne Grüße
Peter :-)
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Tüftler
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Beitrag von Tüftler »

Hallo,

Reicht denn das nicht, wenn man wie ich, die Rechnung des Händlers als Nachweis aufhebt? Ich habe meinen Händler extra darum gebeten, Art und Gewicht des Holzes zu vermerken. Das tut er auch immer. Ich habe einen Nachweis und wenn jemand genaueres wissen möchte, kann er sich bei dem Händler erkundigen.
Es reicht doch schon, wenn ich wegen dem neuen Gaststättengesetz ein halber Chemiker sein muss, wenn ich für meine Frau neue Speisekarten mache.
Ich will ja auch nicht, das illegal Bäume gefällt werden. Die Daten muss der Holzhändler nachweisen, der dieses für den Verbraucher einkauft. Man könnte sich höchstens einen Nachweis über die Herkunft von ihm geben lassen. Aber Papier ist ja geduldig. Wer sagt mir, ob das auch stimmt, was da drauf steht :??


Gruß,
Tüftler
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Thomas Jäschke
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Beitrag von Thomas Jäschke »

War letztens bei Hutzelmann und da haben wir auch darüber gesprochen.

Der Großhändler bekommt einen Baumstamm mit einem Dokument
Das Sägewerk schneidet 10 Bretter und kopiert das Dokument auch 10 mal
Der Holzhändler kauft sich ein Brett, bekommt dann eine Kopie von den 10 und schneidet daraus 200 Pen Blanks und 5 Kantel. Frage an alle, wie oft kopiert er das eine Dokument.
Der findige Drechsler kauft sich eine Kantel und schneidet selber daraus 8 Pen Blanks und kopiert sich das Dokument natürlich 8 mal.
Der Regenwald wird durch das intensive schreiben, kopieren und ausfüllen etwas geschont, weil sich das keiner antut, was ist aber mit der Druckertinte und dem ganzen Papier wenn sich doch einer eine Kantel kauft.

Laut Thomas Hutzelmann läuft noch sehr viel Wasser den Bach runter bis der letzte das umgesetzt hat und auch ein Gesetz greift, aber dann wird es stressig.
Der Holzhändler verkauft die kleinen Holzstücke bestimmt nicht mehr für 1,50 €
Und es sind auch eher unscheinbare Hölzer davon betroffen, wie Bubinga

bin mal gespannt wie das noch weitergeht.

Ich kann nur sagen, das es lückenlos zu führen ist.
erstes Dokument- Kopie darauf steht das Herkunftsland und wer den Stamm bekommt
weiter Kopien für Schnittholz und wer sie bekommt
Weitere Kopie für 5 Kantel und selber nochmal 8 für die Pen Blanks
Eine Kopie mit dem ganzen Brimborium bekommt dann der Kunde der einen Stift aus Cocobolo kauft ( für 25 €) :-)


Thomas ;-)
Zuletzt geändert von Thomas Jäschke am 08.02.2017 - 19:33:16, insgesamt 1-mal geändert.
Das Holz ist wie eine Pralinenschachtel erst wenn du fertig bist, weist du was du hast.
Da kommen Äste zum vorschein wo gar keine waren.
Da entstehen Risse wo sie nicht hingehören.
Holz ist nicht perfekt und ich bin es auch nicht.
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Holzpeter
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Beitrag von Holzpeter »

Hallo Kollegen,

gerade habe ich Mark Terhörst telefoniert und er sagte mir, dass sich die Gesetzeslage seit Anfang diesen Jahres tatsächlich geändert hat...

Erst einmal muss man unterscheiden zwischen "kommerziellen Handel" und "besitzen" oder "verschenken".

Kommerzieller Handel ist ein Handel oder eine Verarbeitung mit der Absicht auf Gewinn. Für den kommerziellen Handel sind die unten im PDF aufgeführten Regeln zu beachten. Eine genaue Auskunft darüber gibt die zuständige Landesbehörde.

Für den Besitz gibt es soweit ich weiß keine Vorschriften. Beim Erwerb nach dem 01. Januar 2017 sollte man allerdings darauf achten das in der Rechnung die CITES Nummer vermerkt ist, bzw. das darauf hingewiesen wird, dass es sich um Altbestände handelt. Im schlimmsten Fall kann man die Rechnung des Verkäufers vorlegen und damit den legalen Erwerb nachweisen.


Kurz zusammengefasst:

1. Wenn Ihr Eure Sachen verschenkt oder nur besitzt...kein Problem - keine Nachweispflicht - kein Papierkram...

2. Für kommerziellen Handel innerhalb der EU
findet Ihr hier: Klick (pdf) ausführliche Informationen.
Zu beachten ist, dass der Name des Käufers erst ab einem Holz-Wert von 250 EUR erfasst werden muss.
In der PDF ist exemplarisch ein Tabellenkopf gezeigt.
Nehmt den nicht für verbindlich.
Die Ausführung der Verordnung obliegt den Regionalbehörden. Am besten fragt Ihr daher bei Eurer Unteren Naturschutzbehörde nach....aber nicht wundern, wenn die abwinken - die werden gerade mit Anfragen überflutet... :-S
Wichtig: Kaufbeleg vom Holzhändler aufbewahren.

3. Ausfuhr aus der EU:
Das wird auf jeden Fall komplizierter...genaue Infos habe ich aber nicht.

So ich hoffe, genug Verwirrung gestiftet zu haben....

Hölzerne Grüße
Peter :-)

P.S. ...das ganze betrifft alle Dalbergia-Arten, d.h. alles was irgend wie Palisander genannt wird, Rosenholz, Cocobolo, Grenadill u.s.w., sowie die altbekannten wie Pockholz u.a..
Weiterhin soll das auch auf Bubinga zutreffen, was ich für einen schlechten Scherz halte....
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Tüftler
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Beitrag von Tüftler »

Wenn ich meine Miniaturen mache, wobei ich ja eher wenig Holz brauche, bräuchte ich einen ganzen Stapel Papier für meine Objekte. Ich könnte sie ja dann gleich darin verpacken :mrgreen:
Das ist doch alles Schwachsinn!
Irgendwann muss ich noch nachweisen, woher der Stahl für die Schrauben kommt, die ich benutze. Es könnte ja ein Kind an dem Abbau des Eisenerzes beteiligt gewesen sein :-W

Gruß,
Tüftler
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Schnecke
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Beitrag von Schnecke »

Hallo allerseits,

eine neue Vorschrift zu erlassen ist das Eine -

aber das Personal dazu haben, um das ganze auch zu kontrollieren das Andere...

Hatte schon ein einziger wegen eines "fehlende Zettels" Probleme... :??

Ob wohl Kontolleure auf diversen Märkten ermitteln, ob eine Bescheinigung bei einem verkauften Palisanderkugelschreiber vorhanden ist... :re:

Vielleicht sollten manche einfach mal abwarten... :-)

Entspannte Grüße

Christian
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Geppetto
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Beitrag von Geppetto »

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich in der letzten Zeit auch sehr ausgiebig mit diesem Thema.

Durch die verschiedensten Naturschutzorganisationen versuche ich auch herrauszufinden,
welche Tropenhölzer man überhaupt noch kaufen sollte.

Und ja, es gibt einige die wegen dieser Hölzer Probleme bekommen haben.
Vor allem bei Gitarren wird da sehr stark drauf geachtet. Es soll sogar Beamte von
der Naturschutzbehörde geben, die sich im Internet nach Unwissenden umschauen.
Es gibt ein paar Hölzer die genau so stark geschützt sind wie Elfenbein.

Mich wundert es etwas, dass das Problem mit der Abholzung hier nur von Belangen ist,
wenn der Kreisel aus Rosenholz jetzt einen Nachweis benötigt.
Das solche Arten vom Aussterben bedroht sind scheint keinen groß zu interessieren.
Bei Tieren würden wir das doch auch nicht machen, oder?

Schöne Grüße
Pascal
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Matthias R
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Beitrag von Matthias R »

Hallo Zusammen,
zum Thema Cites hatte ich in einem früheren Beitrag schon mal was geschrieben. Wer es genau wissen will, kann sich beim bfn (Bund für Naturschutz) beraten lassen. Oder er geht zu seiner unteren Naturschutzbehörde.
Ich versuche es mal mit einer Kurzfassung.

Folgender Sachstand:
Wenn Du den Kreisel verkaufen möchtest, handelst Du gewerblich und mußt neben den gewerbe- und steuerrechtlichen Aspekten auch die naturschutzrechtlichen Gesetze und Verodnungen beachten.
Und da gibt es unter anderem auch CITES oder das Washington-Abkommen (WA) und die Bundesartenschutzverordnung (Eibe!). Hier soll der Handel mit schützenswerten Holzarten kontrolliert werden. Was in diese Listen kommt, entscheiden u.a. hauptsächlich die Herkunftsländer. Das Holz soll vom Ursprung bis zum Produkt verfolgbar sein.

Wie funktioniert das?
In der CITES-Liste sind die Holzarten mit lateinischen Namen aufgeführt, die bestimmten Regelungen unterliegen. Hier ist auch beschrieben, bis zu welchem Stadium das Holz nachgewiesen werden muß.
BfN-Link
Unter Holzartenliste ist die aktuelle Liste enthalten. Ganz unten auf der Seite ist ein Merkblatt, wie man etwas nachweisen muß.
Informationsblatt
Beispiel Cocobolo - dalbergia retusa:
Auf Deiner Rechnung vom Holzhändler sollte/muß neben dem Handelsnamen hierfür auch der lateinische Namen stehen. Lt. Liste ist das Holz WA II oder EU (CITES) B gekennzeichnet, also nachweispflichtig.
#6 heißt: Stämme, Holzblöcke, Schnittholz, Furnierblätter. (PenBlank ist auch ein Holzblock)
Gemäß dem Informationsblatt mußt Du Dir jetzt ein Buch kaufen, aus dem Seiten nicht herausgetrennt oder eingefügt werden können. In dieses Buch schreibst Du dann gem. der Tabelle im Informationsblatt alle Zugänge und Abgänge von Deinem dalbergia retusa rein. Ist der Wert des Holzes für den Kreisel >250€, mußt Du Dir auch die Personalien Deines Käufers geben lassen!
Verkaufst Du Deinen Kreisel an einen Schweizer, der ihn mit nach Hause nimmt, brauchst Du auch noch eine Ausfuhrbescheinigung (Schweiz = Nicht-EU).

Wie funktioniert das für uns?
Was Du brauchst, ist eine Rechnung mit den lat. Namen, dem Herkunftsland und den Maßen oder Gewicht des Holzes. Für viele Holzarten ist damit für Dich kein Nachweis erforderlich gem. der CITES-Liste. Andere, wie zB. Cocobolo, mußt Du bzgl. Deinem Einkauf- und Deinem Verarbeitungsdatum nachweisen. Eine einfache Bestandserfassung (habe ich mal bekommen und im Lager) ist seit 2013 nicht mehr zulässig.
Bei den meisten Holzarten muß das Fertigprodukt nicht mehr nachgewiesen werden.
Das Buch oder die Rechnungen mußt Du nach Auskunft "meiner" unteren Naturschutzbehörde nicht mitführen.

Es gibt immer wieder Menschen auf Märkten, aber auch in Foren, die sind "Oberschlau". Dann gibt es solche Sätze wie - "Das ist Tropenholz, dass dürfen Sie doch garnicht verkaufen!" und die zeigen einen auch schon mal an. Bei mir war es wegen geräucherter Robinie und Ahorn Maser!!!

Einfuhr/Ausfuhr aus der EU:
Fährst Du mit dem Holz in die Schweiz, oder aus der Schweiz in die EU, hast Du ein Problem! Dann mußt Du wirklich gem. Antragsformular von der BfN Seite auch richtig Geld bezahlen. Aber das ist ein anderes Thema.

Mein Rosenholz heißt z.B. dalbergia decipularis und kommt nicht aus Madagaskar - nicht nachweispflichtig
Ebenholz diospyros cassiflara, nicht aus Madagaskar = nicht nachweispflichtig
Rio Palisander = ganz großes Problem!
...

Verordnungen und Gesetze wurden nicht von mir gemacht, also nicht mit mir schimpfen!
Und wenn Du das ganze als Hobby betreibst und Deinen Kreisel verschenkst, brauchst Du keinen Nachweis. Aber nicht in die Schweiz verschenken (Ausfuhrgenehmigung!).

Das ist mein Kenntnisstand nach vielen Telefonaten und Vor-Ort-Besprechungen.

Ich habe gerade gesehen, dass Holzpeter zwischenzeitlich auch schon geschrieben hat. Aber nochmals zu Dalbergia, in den Listen ist der Vermerk "alle Arten" mit dem Herkunftsland verbunden.
Welche Änderungen jetzt im Februar 2017 in Kraft getreten sind, kann ich noch nicht beantworten, da ich noch keine Veröffentlichungen in deutscher Sprache gefunden habe. Die aktuelle CITES-Liste ist vom 09.05.2016 (BfN).
Beste Grüße Matthias

Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Molière)
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Matthias R
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Beitrag von Matthias R »

Hallo Zusammen,
die vorherigen Beiträge sind im Minutentakt gekommen. Nach meinem Text traut sich keiner mehr???
Ich wollte keinen Erschlagen und den Kreisel habe ich halt nur als "lustiges" Beispiel aufgegriffen. Und die Ausfuhr eines Kreisels oder eines Stiftes in Cocobolo ist kein "Handel mit Holz" und damit aus meiner Sicht ohne Ausfuhrgenehmigung möglich. Der Inhalt ist aber ernst zu nehmen. Und was jeder Einzelne davon für sich umsetzt, bleibt erst einmal auch die Entscheidung von jedem selbst. Nur Ordnungsstrafen und Bußgelder gibt es auch schon bei kleinen Verstößen.

Folgende Eränzung: Der Schwerpunkt der Nachweisführung liegt nach Auskunft meiner Unteren Naturschutzbehörde beim Importeur und Holzhändler.
Ubrigens ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt angesiedelt.
Beste Grüße Matthias

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Heri
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Beitrag von Heri »

Hallo,

in Bayern ist die untere Naturschutzbehörde zuständig, ist bei mir im Landratsamt angesiedelt.
Die Verfügung kam am 21.12.2016 zu den LRA und man sollte den Bestand zum 31.12.2016 anmelden und tritt ab 01.02.2017 in Kraft. Habe mich beim LRA informiert, bei mir drängte die Zeit wegen Fernsehauftritt am 08.02.2016 und die bevorstehende Handwerksmesse im März in München. Habe meine fertigen Schreiber und die vorhanden Hölzer in kg mit Stichtag 31.12.2016 angemeldet und muss jetzt Quartalweise meinen Bestand melden. Auf Rechnungen ist das Aktenzeichen zu vermerken, wir machen das bei allen Schreibern auf unseren ausgestellten Zertifikaten.
Hier hat mich auch der Thomas Hutzelmann sehr gut beraten.
Bei Neukauf hat der Matthias R. schon alles geschrieben.

Gruß
Heribert
schreiben ist nicht gleich schreiben

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Kuddel
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Beitrag von Kuddel »

moin moin,
also wenn ich das richtig verstehe gibt es jetzt bei der unteren naturschutzbehörde einen unheimlichen
ausbildungsbedarf an "holzerkennern", da es mir schon manchmal schwerfällt die hölzer im verarbeiteten zustand zu bestimmen, dürfte es diesen korinten.............. ebenfalls sehr schwer fallen.
es sein denn, sie beschlagnahmen die gesamte produktion und geben die produkte zur bestimmung an einen fachmann/frau.
der stellt dann fest ob es
Ostindischer Palisander (Dalbergia latifolia)
Sonokeling (Dalbergia latifolia)
Sheesham (Dalbergia sissoo)
Santos-Palisander (Machaerium spp.)
Honduras-Palisander (Dalbergia stevensonii)
ist.
abgesehen davon ist der mengennachweis unmöglich, wer hindert mich denn daran mehr holz zu verkaufen als ich eingekauft habe, den nachweis des einkaufes kann ich ja liefern oder muss ich jetzt
bei jedem verkauften kreisel die verbrauchte holzmenge definieren.
da wiehert mal wieder der bürokratismus.
ich verkaufe zukünftig nur noch "schönes holz" wenn ich gefragt werde was das für holz ist.
und damit kein missverständnis aufkommt , die bäume müssen nicht gefällt werden.
herzliche grüsse aus dem norden an alle lustigen "buchhalter"
ulli
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Kuddel
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Beitrag von Kuddel »

moin pascal,

es geht um den bestand an hölzern und nicht um den import.
da bin ich auch der auffassung das der import dieser hölzer nicht nötig ist.

gruss ulli
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Holztechniker
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Beitrag von Holztechniker »

Guten Tag alle zusammen,
an dem Thema arbeite ich für meinen Holzatlas schon seit mehr wie 3Jahren, damit bei den einzelnen Holzarten es ersichtilich ist ob es in CITES steht und unter welchen Schutz es steht, es gibt insgesamt 4EU-Schutz Arten. Dabei ist zu beachten das es auch Hölzer gibt bei den ein Datum festgelegt worden ist, ab wann es geschützt ist. Das habe ich in den Holzatlas noch nicht einfliesen lassen.

Ich war extra in Hamburg am Thünen-Instiut bei Prof. Dr. Richter und Priv. Doz. Dr. habil. Koch und habe mir dort sehr viel erklären lassen gerade wegen dem Umbau von dem Holzatlas. Der Prof. Dr. Richter hat mir das mit dem botanischen Namen und die Probleme erklärt, worauf soweit ich da dran gekommen bin alle botanischen Namen von einer Holzart aufgeführt habe. Auch wurden alle Holzarten gelöscht die es eigentlich nicht gibt und die fehlerhaft waren. Es können immer noch welche drin sein oder ein Fehler im botanischen Namen sein, da freue ich mich immer über Hinweiße.

Durch die Hilfe von Priv. Doz. Dr. habil. Koch habe ich einen Text verfast für alle EU-Schutz Arten. Man findet sie bei den Holzarten die im Holzatlas zu finden sind, da sind aber bei weiten noch nicht sehr viele drin und es wird auch noch sehr lange dauern bis es noch mehr Arten sind da gleichzeitig die DIN 13556 mit eingeflossen ist, damit sowohl bei den Namen als auch bei dem botanischen Namen alle von dem Holz sprechen.

EU-Schutz A ( CITES Anhang I ) an dem Beispiel von Rio Palisander zu finden unter http://www.holzwurm-page.de/holzarten/h ... sander.htm

EU-Schutz B ( CITES Anhang II ) ist zum Beispiel bei der Holzart Mahagoni unter http://www.holzwurm-page.de/holzarten/h ... hagoni.htm

EU-Schutz C ( CITES Anhang III ) findet man ein Beispiel unter http://www.holzwurm-page.de/holzarten/holzart/cedro.htm

EU-Schutz D ist leider noch keine Holzart im Holzatlas daher hier der Text dazu:

EU-Schutz D : Für die Einfuhr von Exemplaren von Holzarten, die dem EU-Schutz D unterliegen, ist eine Einfuhrmeldung der Einfuhrzollstelle erforderlich. Die Einfuhrmeldung ist direkt bei der Einfuhrzollstelle zu beantragen. Exportdokumente des Ausfuhrlandes müssen für Anhang D Arten nicht vorgelegt werden, da der Schutzstatus D ausschließlich für die Europäische Union gilt, um ggf. aus den so ermittelten Zahlen eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten.

Sehr gute Informationen zu einen Fragen kann man unter https://www.thuenen.de/de/infrastruktur ... erkuenfte/ Aber wie ich audf dem Holzanatomisches Kolloquium in Dresden von 3Jahren erfahren habe ist bei denen sehr viel los da zur Zeit ca. 500Holzarten welteit gehandelt werden und man nicht immer auf den Bilck erkennt um welche Holzart es sich handelt, sondern schon sehr in die Tiefe gehen muss und die entsprechenden Muster braucht.

Ich hoffe das ich mit diesem Beitrag ein wenig weiter helfen kann.
MfG

Michael Finger
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loni
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Beitrag von loni »

Tüftler hat geschrieben:
Wenn ich meine Miniaturen mache, wobei ich ja eher wenig Holz brauche, bräuchte ich einen ganzen Stapel Papier für meine Objekte. Ich könnte sie ja dann gleich darin verpacken :mrgreen:
Das ist doch alles Schwachsinn!
Irgendwann muss ich noch nachweisen, woher der Stahl für die Schrauben kommt, die ich benutze. Es könnte ja ein Kind an dem Abbau des Eisenerzes beteiligt gewesen sein :-W

Gruß,
Tüftler
das ist sogar sehr wahrscheinlich.
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