Guten Morgen,chris_11 hat geschrieben: ↑05.11.2020 - 17:30:04Diese mittelalterlichen Zunft Geschichten haben keinen Bestand vor der EU Gesetzgebung, Das ist auch den Handwerkskammern klar. Daher mit einem versierten Anwalt bis vor den EU Gerichtshof durchklagen. Das Amt, das den Stand dichtgemacht hat, auf Schadenersatz verklagen. Anders verstehen die das nicht.
Das sind Berufsverbote, die keiner sachlichen Begründung standhalten. Oder welche Gefährdung geht von einer gedrechselten Schale für den Kunden aus?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
ich bin völlig bei Dir, dass dies überholte Sichtweisen sind, aber
*Klugschxxxmodus an*: diese Regelungen sind EU-konform. In anderen Ländern gibt es z.T. gar keine Berufsausbildungen bzw. sie sind nicht formalisiert. Demnach wäre z.B. ein Drechlser (Bäcker, Gerüstbauer etc.) aus einem EU-Land diskriminiert, weil er in Deutschland sein Handwerk nicht ausüben dürfte. Die Freizügigkeit innerhalb der Union will aber genau diese berufliche Mobilität fördern. Gleichzeitig kann für Inländer jedoch eine derartige Regelung gelten, sog. erlaubte Inländerdiskriminierung (nach dem Motto: Wenn es Euch nicht passt, dann wählt halt Eure Regierung ab). Gleiches gilt z.B. auch beim Reinheitsgebot: Eine deutsche Brauerei muss sich dran halten, um "Bier" aufs Etikett zu drucken, eine niederländische nicht. *Klugschxxxmodus aus*
Das nur am Rande, obgleich ich es spitzenmäßig finde, dass sich die Kreativität und Vilefalt, die ich hier im Forum an Werkstücken bestaunen kann, hinsichtlich der Anmeldung und des Betreibens verschiedener Gewerbeformen widerspiegelt.