Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo Manfred (MSchulz)
Deine sachliche Zusammenfassung zum Thema hebt sich von so manchem Kommentar hier ab. Vielleicht könntest du den angekündigten Post
mit deinen eigenen Erfahrungen mit dem FA und der IHK zeitnah nachschieben, bevor das Thema wieder in der Versenkung verschwindet.
Gruß Günther
Deine sachliche Zusammenfassung zum Thema hebt sich von so manchem Kommentar hier ab. Vielleicht könntest du den angekündigten Post
mit deinen eigenen Erfahrungen mit dem FA und der IHK zeitnah nachschieben, bevor das Thema wieder in der Versenkung verschwindet.
Gruß Günther
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Geehrte Forumsmitglieder,
Ein sehr interssantes Thema, mit guten und hilfreichen Kommentaren.
Jeder hat sicher in der ein oder anderen Weise Recht.
Mich würde eine Sache interssieren:
Wer weis wie viele Drechselermeister ihren Unterhalt mit diesem Gewerbe verdienen?
Ich kenne in meinem Umkreis (München-Freising) keinen, was aber natürlich nichts bedeutet.
Grüße an Alle und gesund bleiben.
Schorsche
Ein sehr interssantes Thema, mit guten und hilfreichen Kommentaren.
Jeder hat sicher in der ein oder anderen Weise Recht.
Mich würde eine Sache interssieren:
Wer weis wie viele Drechselermeister ihren Unterhalt mit diesem Gewerbe verdienen?
Ich kenne in meinem Umkreis (München-Freising) keinen, was aber natürlich nichts bedeutet.
Grüße an Alle und gesund bleiben.
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- GentleTurn
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Liebe Grüße, Martin.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo miteinander,
ich bin hier eher passiver Mitleser aber die letzten Tage habe ich mich mit genau diesem Thema beschäftigt weil ich vllt irgendwann mal die ein oder andere Schale die hier zu viel rumsteht auf einem Handwerkermarkt in der Nähe verkaufen möchte.
Ich möchte hier eigentlich nur kurz zum Thema Reisegewerbe etwas sagen weil es für mich leider doch noch nicht ganz so eindeutig ist wie in manchen Beiträgen beschrieben.
Nachdem ich rein aus Interesse mal beim Ordnungsamt angerufen habe und letztendlich ca. 3 Stunden damit verbracht habe von einem Amt zum nächsten verbunden zu werden, habe ich mir danach auch wenig Hoffnung für die ganze Sache ausgemalt aus folgenden Gründen.
Irgendwann hatte ich dann mal den Chef vom zuständigen Landratsamt am Hörer dessen Meinung sich mit der vom IHK Mitarbeiter gedeckt hat. Er erklärte mir, dass das Reisegewerbe Thema zwar genau das Richtige bei mir wäre, ich aber meine Schalen ja irgendwo herstellen muss und zwar in einer Werkstatt, wo wir wieder beim Stehenden Gewerbe wären. So ganz 1000% sicher war er sich dann aber auch nicht.
Laut einem Auszug eines IHK berichtes, darf der Reisegewerbetreibende zwar eine Werkstatt besitzen, dort aber nur Tätigkeiten zur Vorbereitung seiner Arbeit ausüben.
Stellt sich für mich die Frage wie man das wiederum hindrehen kann, reicht es wohl gelegentlich im eigenen Garten zu drechseln
ich bin hier eher passiver Mitleser aber die letzten Tage habe ich mich mit genau diesem Thema beschäftigt weil ich vllt irgendwann mal die ein oder andere Schale die hier zu viel rumsteht auf einem Handwerkermarkt in der Nähe verkaufen möchte.
Ich möchte hier eigentlich nur kurz zum Thema Reisegewerbe etwas sagen weil es für mich leider doch noch nicht ganz so eindeutig ist wie in manchen Beiträgen beschrieben.
Nachdem ich rein aus Interesse mal beim Ordnungsamt angerufen habe und letztendlich ca. 3 Stunden damit verbracht habe von einem Amt zum nächsten verbunden zu werden, habe ich mir danach auch wenig Hoffnung für die ganze Sache ausgemalt aus folgenden Gründen.
Irgendwann hatte ich dann mal den Chef vom zuständigen Landratsamt am Hörer dessen Meinung sich mit der vom IHK Mitarbeiter gedeckt hat. Er erklärte mir, dass das Reisegewerbe Thema zwar genau das Richtige bei mir wäre, ich aber meine Schalen ja irgendwo herstellen muss und zwar in einer Werkstatt, wo wir wieder beim Stehenden Gewerbe wären. So ganz 1000% sicher war er sich dann aber auch nicht.
Laut einem Auszug eines IHK berichtes, darf der Reisegewerbetreibende zwar eine Werkstatt besitzen, dort aber nur Tätigkeiten zur Vorbereitung seiner Arbeit ausüben.
Stellt sich für mich die Frage wie man das wiederum hindrehen kann, reicht es wohl gelegentlich im eigenen Garten zu drechseln
- SteffenM
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Dann musst du den Verkauf zur Arbeit erklären und die Herstellung der Schalen zur Vorbereitung. Oder du produzierst nur "Schalenrohlinge" und machst das Öl erst am Stand drauf. Und du drechselst auch nicht, sondern produzierst Holzkunst.woodwork gast hat geschrieben: ↑11.03.2022 - 22:25:09Laut einem Auszug eines IHK Berichtes, darf der Reisegewerbetreibende zwar eine Werkstatt besitzen, dort aber nur Tätigkeiten zur Vorbereitung seiner Arbeit ausüben.
Am Ende hängt es wahrscheinlich immer davon ab, wie dein lokaler Ansprechpartner so drauf ist.
Halte uns mal auf dem Laufenden!
Steffen
PS: Um welche Stückzahlen geht es bei dir? Das Finanzamt gibt's ja auch noch...
- peter anton
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Dann musst du den Verkauf zur Arbeit erklären und die Herstellung der Schalen zur Vorbereitung. Oder du produzierst nur "Schalenrohlinge" und machst das Öl erst am Stand drauf. Und du drechselst auch nicht, sondern produzierst Holzkunst.
Na ganz so einfach ist das auch nicht,,,,die Damen und Herren sind nicht auf den Kopf gefallen,,
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gruss peter
""Herrscher der großen Röhre""
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- da_Joe
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo,
im Zeitalter des Internet ist alles möglich aber vieles doch nicht einfacher.
Nachdem ich von Leuten weiss, die Reisegewerbe machen, und ich diese Personen nicht als schlecht informierte Personen sehe, hab ich selber (schon früher mal) etwas nachgeforscht.
Richtig ist, dass meist gesagt wird "wer ne Werkstatt hat, kann kein Reisegewerbe haben / sein".
Richtig ist aber auch, dass diese Aussage falsch ist.
Netzfunde:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht ... rbe-946674
Ein Handwerker benötigt meist eine Werkstatt. Folgt daraus automatisch, dass es sich um ein stehendes Gewerbe handelt?
Nein, nach § 55 Abs. 1 GewO kann Reisegewerbe auch ausgeübt werden, wenn der Gewerbetreibende eine Werkstatt hat. Diese darf jedoch nur für die Ausführung der vorbereitenden Tätigkeiten (s. o.) verwendet werden. Kann dies bejaht werden, reicht eine Reisegewerbekarte aus.
Ist die Betriebsstelle jedoch "Anlaufstelle" auch für Kunden und ihre Aufträge, handelt es sich um ein dem Handwerksrecht unterliegendes stehendes Gewerbe, für das eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich ist. Einer zusätzlichen Reisegewerbekarte bedarf es wohl nicht. Ist eine feste Werkstatt vorhanden, spricht der Anschein für ein stehendes Handwerk.
https://www.schwaben.ihk.de/produktmark ... e--4490170
Ist eine feste Betriebsstätte (Werkstatt) möglich?
Nach § 55 Abs. 1 GewO kann Reisegewerbe auch ausgeübt werden, wenn der Gewerbetreibende eine Werkstatt hat, die er für die Ausführung der vorbereitenden Tätigkeiten (siehe oben) verwendet.
Ist die Werkstatt jedoch „Anlaufstelle“ auch für Kunden und ihre Aufträge, handelt es sich um ein stehendes Gewerbe, für das die Mittgliedschaft bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer erforderlich ist.
Richtig, Wortlaut fast identisch.
Hier die Gewerbeordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
Grüsse
Joe
im Zeitalter des Internet ist alles möglich aber vieles doch nicht einfacher.
Nachdem ich von Leuten weiss, die Reisegewerbe machen, und ich diese Personen nicht als schlecht informierte Personen sehe, hab ich selber (schon früher mal) etwas nachgeforscht.
Richtig ist, dass meist gesagt wird "wer ne Werkstatt hat, kann kein Reisegewerbe haben / sein".
Richtig ist aber auch, dass diese Aussage falsch ist.
Netzfunde:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht ... rbe-946674
Ein Handwerker benötigt meist eine Werkstatt. Folgt daraus automatisch, dass es sich um ein stehendes Gewerbe handelt?
Nein, nach § 55 Abs. 1 GewO kann Reisegewerbe auch ausgeübt werden, wenn der Gewerbetreibende eine Werkstatt hat. Diese darf jedoch nur für die Ausführung der vorbereitenden Tätigkeiten (s. o.) verwendet werden. Kann dies bejaht werden, reicht eine Reisegewerbekarte aus.
Ist die Betriebsstelle jedoch "Anlaufstelle" auch für Kunden und ihre Aufträge, handelt es sich um ein dem Handwerksrecht unterliegendes stehendes Gewerbe, für das eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich ist. Einer zusätzlichen Reisegewerbekarte bedarf es wohl nicht. Ist eine feste Werkstatt vorhanden, spricht der Anschein für ein stehendes Handwerk.
https://www.schwaben.ihk.de/produktmark ... e--4490170
Ist eine feste Betriebsstätte (Werkstatt) möglich?
Nach § 55 Abs. 1 GewO kann Reisegewerbe auch ausgeübt werden, wenn der Gewerbetreibende eine Werkstatt hat, die er für die Ausführung der vorbereitenden Tätigkeiten (siehe oben) verwendet.
Ist die Werkstatt jedoch „Anlaufstelle“ auch für Kunden und ihre Aufträge, handelt es sich um ein stehendes Gewerbe, für das die Mittgliedschaft bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer erforderlich ist.
Richtig, Wortlaut fast identisch.
Hier die Gewerbeordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
Grüsse
Joe
- Holzpeter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Genau so ist es auch meiner Information nach.
Die Ämter versuchen mit aller Macht, den Leuten das Reisegewerbe auszureden.
Der grundlegende Unterschied zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe ist die Art der Geschäftsanbahnung.
Beim stehenden Gewerbe kommt der Kunde zu Dir, beim Reisegewerbe gehst Du (immer!!!!) zum Kunden.
Eine Werkstatt darfst Du natürlich haben!
Extrembeispiel:
Ein Nachbar kommt in Deine Werkstatt und fragt nach einer Schale.
Dann darf der Reisegewerbetreibende nicht direkt ein fertiges Produkt vor Ort anbieten/zeigen/verkaufen.
Er kann aber sagen:"Ich komme morgen mal zu Dir nach Hause und zeige Dir ein paar Beispiele oder Muster, Dann kannst Du Dir etwas aussuchen oder bestellen".
Genauere Informationen gibt es hier:
http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html
Hölzerne Grüße
Peter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Die beiden Artikel vom IHK habe ich auch Rausgesucht.
Mit der Bemerkung "siehe oben" ist wohl gemeint:
...Allerdings darf der Reisegewerbetreibende vorbereitende Tätigkeiten getrennt vom eigentlichen Auftrag ausführen (z. B. Maße nehmen, Kostenvoranschläge erstellen, sonstige geringfügige Vorarbeiten).
Wenn ich das richtig verstanden habe
Von daher wären wir wohl wieder nicht 100% auf der sicheren Seite. Ist wohl wieder eher Auslegungssache und wenn es einer genau nimmt könnte man schon ganz klar sagen das die fertig gedrechselte Schale wohl kaum unter vorbereitende geringfügige Arbeiten durchgeht.
Mit der Bemerkung "siehe oben" ist wohl gemeint:
...Allerdings darf der Reisegewerbetreibende vorbereitende Tätigkeiten getrennt vom eigentlichen Auftrag ausführen (z. B. Maße nehmen, Kostenvoranschläge erstellen, sonstige geringfügige Vorarbeiten).
Wenn ich das richtig verstanden habe
Von daher wären wir wohl wieder nicht 100% auf der sicheren Seite. Ist wohl wieder eher Auslegungssache und wenn es einer genau nimmt könnte man schon ganz klar sagen das die fertig gedrechselte Schale wohl kaum unter vorbereitende geringfügige Arbeiten durchgeht.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Moin,
das dort verlinkte Urteil ist interessant. Es gibt schon scharfe Grenzen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 17698.html
Liebe Grüße, Martin.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hm liest sich auch nicht gerade zu unseren Gunsten. Falls ich das Kauderwelsch überhaupt richtig interpretiere
Eventuell gibts es ja noch die Möglichkeit über den Handel zu gehen aber will da wohl jemand sehen wo man das Zeug eingekauft hat??
Eventuell gibts es ja noch die Möglichkeit über den Handel zu gehen aber will da wohl jemand sehen wo man das Zeug eingekauft hat??
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Ich hänge mich mit meiner Frage einfach mal hier an, weil hier doch viel Sachverstand zu diesem Thema zu finden ist...
Ich habe keinerlei Gewerbe angemeldet, bin zwar Schreinermeister aber halt kein Drechslermeister....
Verkauft, verschenkt, getauscht habe ich meine Sachen bisher nur im erweiterten Bekanntenkreis durch Mundpropaganda.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit, bei einem kleinen Biogemüse - Händler dauerhaft einen Tisch aufzustellen.
Ich würde Salatschüsseln (humble Salad Bowls ), Holzteller, Schneidbrettchen, Mühlen anbieten wollen, also lauter Dinge, die zum Umfeld Biogemüse passen.
Was kann/muss ich tun, um meinen Lebensabend nicht hinter Gittern verbringen zu müssen?
Vielen Dank schon jetzt für kompetente und hilfreiche Antworten.
Gruß Martin
Ich habe keinerlei Gewerbe angemeldet, bin zwar Schreinermeister aber halt kein Drechslermeister....
Verkauft, verschenkt, getauscht habe ich meine Sachen bisher nur im erweiterten Bekanntenkreis durch Mundpropaganda.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit, bei einem kleinen Biogemüse - Händler dauerhaft einen Tisch aufzustellen.
Ich würde Salatschüsseln (humble Salad Bowls ), Holzteller, Schneidbrettchen, Mühlen anbieten wollen, also lauter Dinge, die zum Umfeld Biogemüse passen.
Was kann/muss ich tun, um meinen Lebensabend nicht hinter Gittern verbringen zu müssen?
Vielen Dank schon jetzt für kompetente und hilfreiche Antworten.
Gruß Martin
Ich kann alles, bloß nix richtig
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Als Schreinermeister dürfte das kein Problem sein, mal bei der HWK anrufen.
gruss peter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo miteinander,
[mention]peter anton[/mention]
Martin hat kein Gewerbe als Schreiner angemeldet, würde er jetzt ein Gewerbe anmelden wollen, könnte das weil es Drechselarbeiten wären und laut Handwerksordnung Anlage A eine Meisterpflicht bestünde, abgelehnt werden.
VG, GW
[mention]peter anton[/mention]
Martin hat kein Gewerbe als Schreiner angemeldet, würde er jetzt ein Gewerbe anmelden wollen, könnte das weil es Drechselarbeiten wären und laut Handwerksordnung Anlage A eine Meisterpflicht bestünde, abgelehnt werden.
VG, GW
Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird ein Brett.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Ich sehe da auch die gleichen Probleme die wir alle haben. Als Schreinermeister sieht das vllt wieder anders aus aber als Schreinergeselle dürftest du keine Vorteile haben was das Anmelden eines Drechselhandwerks angeht.
Für die Interessierten, ich habe mit dem BuHev auch mal noch telefoniert, wie zu erwarten sehen die die Sache mit dem Reisegewerbe natürlich viel entspannter, von deren Seite hieß es, das besitzen einer Werkstatt ist natürlich erlaubt und vorbereitete Tätigkeiten sind eher auf das Baugewerbe (Zimmerer, Dachstuhl etc.) auszulegen und betrifft so ein kleines Drechselhandwerk überhaupt nicht.
Wirklich interessant wäre für mich ob man das ganze irgendwie als Handel durchbekommt, evtl auch über den Lebenspartner o.ä. dann wäre man eben auch flexibler und könnte ein paar Schalen in Social Media Plattformen hochladen etc. Mit dem Reisegewerbe ist ja wirklich garnix erlaubt, ich weiss garnicht ob man auf Märkten überhaupt eine Visitenkarte mit E-Mail Adresse rausgeben darf. Da geht es dann oftmals schon los das man um sich auf diversen Märkten zu bewerben erstmal eine Internetseite haben sollte damit sich die Anbieter ein Bild davon machen können wen sie da überhaupt einladen.
Für die Interessierten, ich habe mit dem BuHev auch mal noch telefoniert, wie zu erwarten sehen die die Sache mit dem Reisegewerbe natürlich viel entspannter, von deren Seite hieß es, das besitzen einer Werkstatt ist natürlich erlaubt und vorbereitete Tätigkeiten sind eher auf das Baugewerbe (Zimmerer, Dachstuhl etc.) auszulegen und betrifft so ein kleines Drechselhandwerk überhaupt nicht.
Wirklich interessant wäre für mich ob man das ganze irgendwie als Handel durchbekommt, evtl auch über den Lebenspartner o.ä. dann wäre man eben auch flexibler und könnte ein paar Schalen in Social Media Plattformen hochladen etc. Mit dem Reisegewerbe ist ja wirklich garnix erlaubt, ich weiss garnicht ob man auf Märkten überhaupt eine Visitenkarte mit E-Mail Adresse rausgeben darf. Da geht es dann oftmals schon los das man um sich auf diversen Märkten zu bewerben erstmal eine Internetseite haben sollte damit sich die Anbieter ein Bild davon machen können wen sie da überhaupt einladen.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo miteinander.
Da diese Sache immer noch brodelt, nochmals einige Worte.
Wenn die Absicht besteht Gewinne zu erzielen muss ein Gewerbe angemeldet werden (Steuerrecht) und es muss geprüft werden ob die
persönlichen Voraussetzungen für das anzumeldende Gewerbe bestehen.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Konzessionsträger (der genau diese Meisterprüfung hat) dazwischenzuschalten.
Geht jetzt ein Schreinermeister zum Ordnungsamt um im Gewerbeschein Arbeiten eines Drechslers anbieten zu wollen wird schnell klar, dass da was nicht passt.
Wenn ein gewerblicher Schreiner irgendwann mal anfängt auch rundes herzustellen wird das meist toleriert,
Sollte bei Martin der Wunsch bestehen ein Gewerbe anmelden zu wollen würde ich das als Schreiner tun. Es kommt niemand von der Handwerkskammer und kontrolliert was da letztlich hergestellt wird und ein diffundieren in andere Gewerke wird es immer geben.
Die Handwerkskammer wird nur dann wachgerüttelt wenn eine Anzeige/Beschwerde von der Konkurrenz kommt.
VG, GW
Da diese Sache immer noch brodelt, nochmals einige Worte.
Wenn die Absicht besteht Gewinne zu erzielen muss ein Gewerbe angemeldet werden (Steuerrecht) und es muss geprüft werden ob die
persönlichen Voraussetzungen für das anzumeldende Gewerbe bestehen.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Konzessionsträger (der genau diese Meisterprüfung hat) dazwischenzuschalten.
Geht jetzt ein Schreinermeister zum Ordnungsamt um im Gewerbeschein Arbeiten eines Drechslers anbieten zu wollen wird schnell klar, dass da was nicht passt.
Wenn ein gewerblicher Schreiner irgendwann mal anfängt auch rundes herzustellen wird das meist toleriert,
Sollte bei Martin der Wunsch bestehen ein Gewerbe anmelden zu wollen würde ich das als Schreiner tun. Es kommt niemand von der Handwerkskammer und kontrolliert was da letztlich hergestellt wird und ein diffundieren in andere Gewerke wird es immer geben.
Die Handwerkskammer wird nur dann wachgerüttelt wenn eine Anzeige/Beschwerde von der Konkurrenz kommt.
VG, GW
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Moin zusammen,
im Falle des Tischlermeisters und Hobbydrechslers lässt sich die Frage gewerberechtlich klar mit Ja beanworten, natürlich immer vorausgesetzt, es liegt eine Gewerbeanmeldung und eine Eintragung in der Handwerksrolle vor. Denn ein Tischlermeister darf sich auch als Drechsler betätigen bzw. auch dieses zulassungspflichtige Handwerk legal und ohne weiteren Meistertitel ausüben. Er ist somit auch nicht nicht auf Toleranz angewiesen. Das regelt die Verordnung über verwandte Handwerke oder kurz HwVerwdtV: https://www.gesetze-im-internet.de/hwve ... erwdtV.pdf
Liegt hingegen keine Gewerbeanmeldung/ Eintragung vor, wäre ein Verkauf unter Umständen aber auch möglich. Steht der Biogemüsehändler (und der Tisch mit den Drechslerwaren) nämlich auf einem Wochenmarkt, unterläge das nach der Gewerbeordnung den Marktprivilegien und nicht der Handwerksordnung mit ihren überkommen Zunftregeln(Meisterzwang), könnte also folglich dort veräußert werden.
Noch eine andere Variante wäre es, wenn der Tischlermeister den Biogemüseladeninhaber im Reisegewerbe aufsucht und ihm die Drechslerwaren veräußert und der Sie dann, wo auch immer, weiterverkauft. Der Drechsler bräuchte dafür noch nicht einmal eine Reisegewerbekarte, denn wer "andere Gewerbetreibende im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht" ist nach § 55 b, GewO von dieser Erlaubnis befreit. Außerdem bedarf es dann nicht einmal Anzeige gegenüber der Gewerbebehörde und schon gar keiner Gewerbeanmeldung, denn die ist nur obligatorisch bei "stehenden Gewerben", was bei einem Reisegewerbe nicht der Fall ist.
In allen Fällen sollte aber natürlich nicht versäumt werden, das Finanzamt über die Tätigkeit zu informieren und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, den gewerblich ist sie natürlich.
im Falle des Tischlermeisters und Hobbydrechslers lässt sich die Frage gewerberechtlich klar mit Ja beanworten, natürlich immer vorausgesetzt, es liegt eine Gewerbeanmeldung und eine Eintragung in der Handwerksrolle vor. Denn ein Tischlermeister darf sich auch als Drechsler betätigen bzw. auch dieses zulassungspflichtige Handwerk legal und ohne weiteren Meistertitel ausüben. Er ist somit auch nicht nicht auf Toleranz angewiesen. Das regelt die Verordnung über verwandte Handwerke oder kurz HwVerwdtV: https://www.gesetze-im-internet.de/hwve ... erwdtV.pdf
Liegt hingegen keine Gewerbeanmeldung/ Eintragung vor, wäre ein Verkauf unter Umständen aber auch möglich. Steht der Biogemüsehändler (und der Tisch mit den Drechslerwaren) nämlich auf einem Wochenmarkt, unterläge das nach der Gewerbeordnung den Marktprivilegien und nicht der Handwerksordnung mit ihren überkommen Zunftregeln(Meisterzwang), könnte also folglich dort veräußert werden.
Noch eine andere Variante wäre es, wenn der Tischlermeister den Biogemüseladeninhaber im Reisegewerbe aufsucht und ihm die Drechslerwaren veräußert und der Sie dann, wo auch immer, weiterverkauft. Der Drechsler bräuchte dafür noch nicht einmal eine Reisegewerbekarte, denn wer "andere Gewerbetreibende im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht" ist nach § 55 b, GewO von dieser Erlaubnis befreit. Außerdem bedarf es dann nicht einmal Anzeige gegenüber der Gewerbebehörde und schon gar keiner Gewerbeanmeldung, denn die ist nur obligatorisch bei "stehenden Gewerben", was bei einem Reisegewerbe nicht der Fall ist.
In allen Fällen sollte aber natürlich nicht versäumt werden, das Finanzamt über die Tätigkeit zu informieren und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, den gewerblich ist sie natürlich.