Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

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Christian aus GE
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Christian aus GE »

chris_11 hat geschrieben: 05.11.2020 - 17:30:04
Diese mittelalterlichen Zunft Geschichten haben keinen Bestand vor der EU Gesetzgebung, Das ist auch den Handwerkskammern klar. Daher mit einem versierten Anwalt bis vor den EU Gerichtshof durchklagen. Das Amt, das den Stand dichtgemacht hat, auf Schadenersatz verklagen. Anders verstehen die das nicht.

Das sind Berufsverbote, die keiner sachlichen Begründung standhalten. Oder welche Gefährdung geht von einer gedrechselten Schale für den Kunden aus?

Mit freundlichen Grüßen
Christian
Guten Morgen,

ich bin völlig bei Dir, dass dies überholte Sichtweisen sind, aber
*Klugschxxxmodus an*: diese Regelungen sind EU-konform. In anderen Ländern gibt es z.T. gar keine Berufsausbildungen bzw. sie sind nicht formalisiert. Demnach wäre z.B. ein Drechlser (Bäcker, Gerüstbauer etc.) aus einem EU-Land diskriminiert, weil er in Deutschland sein Handwerk nicht ausüben dürfte. Die Freizügigkeit innerhalb der Union will aber genau diese berufliche Mobilität fördern. Gleichzeitig kann für Inländer jedoch eine derartige Regelung gelten, sog. erlaubte Inländerdiskriminierung (nach dem Motto: Wenn es Euch nicht passt, dann wählt halt Eure Regierung ab). Gleiches gilt z.B. auch beim Reinheitsgebot: Eine deutsche Brauerei muss sich dran halten, um "Bier" aufs Etikett zu drucken, eine niederländische nicht. *Klugschxxxmodus aus*

Das nur am Rande, obgleich ich es spitzenmäßig finde, dass sich die Kreativität und Vilefalt, die ich hier im Forum an Werkstücken bestaunen kann, hinsichtlich der Anmeldung und des Betreibens verschiedener Gewerbeformen widerspiegelt.
Besten Gruß

Christian aus GE




Ich wünsche allzeit rissfreises Holz auf der Bank ;-)
chris_11
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von chris_11 »

Ich kann dann auch argumentieren, das ich auf einem Flohmarkt keine Vogelhäuschen anbieten darf ohne Schreinermeisterbrief, und auch keine aus Gips gegossenen Weihnachtssterne ohne Betonbaumeister. Das das höchstrichterlichen Bestand hat, glaube ich nicht. Das irgendwelche unteren Behörden mal übers Ziel hinausschiessen, gibt es garantiert, aber das sollte man sich nicht gefallen lassen. Handel kann ich mit allem Erlaubten betreiben. Wo und wie es hergestellt wird, ist erstmal davon unabhängig. Den Vertrieb verbieten, nur, wenn es nicht CE konform oder ansonsten verboten ist. Das bei gedrechselter Ware zu unterstellen, ist schon weit hergeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian
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Loui
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Loui »

herosseveros hat geschrieben: 05.11.2020 - 22:05:20
Hallo
Grundsätzlich sehe ich überhaupt kein Problem, in Konflikt mit der Handwerkskammer als Drechsler zu kommen. Wenn man seine Tätigkeit als Kunsthandwerk ausweist, ist man schon im Bereich der freiberuflichen Berufe (z.B Künstler, Architekten, Rechtsanwälte usw.). Die Anmeldung als Künstler geht beim Finanzamt formlos. Buchhalterisch ist das auch einfach. Eine reine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Man ist damit auch Vorsteuerabzugsberechtigt.
Grundsätzlich muss man den Gewinn aus Produkten, die man produziert und verkauft, auch versteuern. Um etwas zu produzieren, benötigt man Werkzeug, Maschinen, Material, Arbeitsraum, Strom usw. Das kann man dem Gewinn gegenrechnen und steuerlich abschreiben. Aber Vorsicht. Man muss selbst einschätzen, welche Umsätze man erzielt. 1000 EUR Einkünfte, kann man nicht 2000 EUR Ausgaben dauerhaft gegenüberstellen. Das Finanzamt schaut sich das eine Zeitlang an und kommt dann zu dem Schluss, dass es sich um Liebhaberei handelt. Das kann dann richtig teuer werden. Eine Gewinnabsicht muss auf jeden Fall dahinterstehen.
Für Umsätze bis ca. 15000.- EUR, gibt es auch Regelungen für Kleingewerbe. Mein Tipp, sprecht mal mit einem Steuerberater.
Gruß Peter
Hatte mal Kontakt zu hiesigem Finanzamt und immer wenn man von "Kunsthandwerk" und "Liebhaberei" anfing, war offensichtlich die Telefonleitung gestört. Die gingen mit keiner Silbe darauf ein, sondern pochten auf eine Gewerbeanmeldung, auch wenn man klar machte, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, sondern man sich nur sein nicht gerade günstiges Hobby zum, Teil gegenfinanzieren will ...

Hatte dann doch ein Gewerbe angemeldet und aufgrund der Bekanntschaft und Rechnung mit der HWK rückwirkend gleich wieder angemeldet. Nach einem bösen Brief waren die aber recht nett, auskunftsfreudig und gaben an, dass sie auch vorab beraten würden, ohne dass man Mitglied ist. Zudem gaben sie mir Recht, dass ich in meinem Fall keine Gewerbeanmeldung bräuchte, da es sich, wie ihnen gegenüber geschildert, um Liebhaberei handelt. Den Brief hab ich mir als Argumentationshilfe für den Anfall der Fälle aufgehoben.

Dennoch ist jetzt mit dem Meisterzwang die Frage, ob ich weiter mache, ob, bzw. wie sich der Meisterzwang mit der Liebhaberei beißt. War lediglich einmal im Jahr auf einem Christkindlmarkt/Künstlermarkt, welchen eine hiesige Schreinerei (sowohl Senior–, als auch Juniorchef sind Schreinermeister) ausrichtet.
Gruß
Ludwig
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von drechsler57 »

Guten Morgen

Wenn man keine Ausbildung hat, also kein Geselle ist so fällt man eigentlich auch nicht unter die Statuten des Handwerks.
Ich habe einmal einem Lehrling geraten kurz vor Ende der Ausbildung diese hinzuschmeißen. Dieser ist nun seid Jahren selbstständig.
Aber mit der Handwerkskammer ist nicht zu spaßen. Das ist ein völlig verlogener Haufen.

Maybe this helps

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snakyjoe
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von snakyjoe »

Liebe KollegInnen,
jetzt gibt es hier im Thread so viele Beiträge wie Meinungen.
Noch einmal zurück zum Ausgangspunkt:
Man ist nichtselbständig berufstätig (Haupterwerb) oder man ist schon im Ruhestand und drechselt nebenbei, weil es ein wundervolles Hobby ist.
Irgendwann hat man die gesamte Familie und den Bekanntenkreis mit gedrechselten Geschenken versorgt.
Man will aber weiter drechseln, ohne demnächst über Berge von Schalen in die Werkstatt klettern zu müssen. :mrgreen:
Also stellt man sich zweimal im Jahr auf einen Floh- bzw. Weihnachtsmarkt (Zur Erklärung in Coronazeiten: Das sind öffentliche Plätze auf denen man früher einmal von verschiedensten Menschen verschiedenste Dinge kaufen konnte.). ;-)
Auf diesen zwei Märkten bezahlt man seine Standgebühr und hofft, dass man beim Verkauf von ein paar Schalen oder Salzstreuern wenigstens die Materialkosten und den Stromverbrauch wieder reinholt. Vielleicht bleiben sogar ein paar Groschen für eine neue Schalenröhre übrig. Die Arbeitszeit ist ja Freizeit (was man im Controlling Ehda-Kosten nennt). Also weder ist das Hobby / das Handeln maßgeblich gewinnorientiert noch reine Liebhaberei.
Man hat nicht vor, einen Onlineshop zu eröffnen und der Globalisierung anheim zu fallen. :-L
Zusammenfassung:
Ich betrachte das Thema weit entfernt von all denen hier im Forum, die vom Drechseln leben und ihre Familien versorgen müssen. Deren Rahmenbedingungen für die obige Diskussion sind verständlicherweise völlig andere.

1. Frage: Darf ich das nun (zweimal im Jahr auf Märkten verkaufen), ja oder nein?
2. Frage: Muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden? (Eine Müslischale schlichter Form kann ich ja schlecht als Kunst aus meinem Drechsel"atelier" bezeichnen.)
Aus den bisherigen Beiträgen kann ich mir beide Fragen nicht sicher beantworten.
Wer kann mir mal zu einer verbindlichen Antwort verhelfen? Mir ist klar, dass wir 16 Bundesländer haben mit xxx Landkreisen und xxxx Gewerbeämtern, die alle über die Befugnisse von Ludwig XVI. verfügen und davon individuell Gebrauch machen.
Vielleicht gibt es dennoch eine Klarstellung für meine (il)legalen Verkaufsabsichten.
Bevor meine Werkstatt aus allen Nähten platzt.
Gruß Egbert
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drmariod
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von drmariod »

Hier wurde auch mehrfach auf den Internetshop eingegangen. Wie ist es dann zB. mit so einer Shopplattform wie Etsy? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hausfrau die ihre gehäkelten Topflappen dort verkauft ein Gewerbe angemeldet hat.

Viele Grüße
der Mario
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Uwe123
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Uwe123 »

Hallo,
ich hatte mich letztes Jahr stark mit dem Thema befasst und schließlich noch schnell ein Gewerbe angemeldet. Bei beim Versuch im Internet und hier im Forum Klarheit zu bekommen, hatte ich festgestellt, dass immer 2 Themen stark gemischt werden. Aus meiner Sicht muss man zwischen Gewerberecht (Handwerkskammer, Gewerbeämter bei Städten und Gemeinden) und Steuerrecht (Finanzamt) unterscheiden. Ich hab mir durch meine Gewerbeanmeldung folgende Erkenntnisse erarbeitet ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.

Gewerberecht:
Um ein Gewerbe betreiben zu dürfen brauche ich einen Meister oder musste das Gewerbe vor 2020 eintragen lassen. Durch die Eintragung ist man in der Handwerksrolle geführt und hat eine Gewerbekarte. Dies wird als stehendes Gewerbe bezeichnet. Hier habe ich eine feste Adresse, also meine Werkstatt, kann herstellen und verkaufen (auch online), darf Werbung machen und kann Bestellungen und Aufträge von Kunden entgegennehmen und diese dann auch ausliefern.

Ohne Gewerbeanmeldung und ohne Meistertitel kann ich auch verkaufen, brauche aber einen Reisegewerbeschein. Den kann ich hier bei meiner Gemeinde für €250,-- bekommen und ist unbegrenzt gültig. (Die Preise variieren stark von Gemeinde zu Gemeinde). Im Reisegewerbe habe ich aber keine offizielle Werkstatt, bin sozusagen als alter Begriff „fahrender Händler“. Ich kann also auf Märkte verkaufen, d.h. ich gehe zum Kunden. Es ist nicht erlaubt, Bestellungen anzunehmen oder dass jemand direkt bei mir vorbeikommt und in der Werkstatt was kauft oder Werbung für meine Produkte mache. Alle Verstöße gelten als Schwarzarbeit(gewerberechtlich).

Gewerberecht bei Flohmärkten:
Als Privatperson darf ich nur gebrauchte Sachen verkaufen, im Ermessen der Amtsperson vor Ort vielleicht auch wenige Stücke Neuware. Beim Verkauf von Drechselprodukten handelt es sich immer um Neuware( da für den Verkauf auf dem Markt hergestell). Fällt dies bei einer Kontrolle auf und ich kann keine Gewerbekarte oder Reisegewerbeschein vorweisen, wird mein Stand geschlossen.

Mit einer Gewerbekarte darf ich beim mir in der Gemeinde und auf festgelegten Märkten verkaufen. Festgelegter Markt bedeutet, dass dieser bei den Ordnungsbehörden nicht nur angezeigt, sondern auch gegen Gebühr dem Veranstalter genehmigt wurde (z.B. Kunsthandwerksmärkte). Für alle andern Marktsituationen, z. B. ein Flohmarkt in einer anderen Gemeinde brauche ich auch als Gewerbetreibender zusätzlich einen Reisegewerbeschein. Hier habe ich nur den Vorteil, dass am Stand auch Bestellungen angenommen werden dürfen.

Steuerrecht
Hier geht’s darum, dass ich nach der Abgabenordnung meine Gewinne versteuern muss. Das ganze ist zu Komplex um es hier voll umfänglich darzustellen. Aus diesem Grund verdienen Steuerberater viel Geld. Möchte nur mal ein paar Möglichkeiten darstellen.

Normales Gewerbe bei dem die Vorsteuer (Umsatzsteuer) abgezogen werden darf, usw. lässt man aufgrund der Steuerkomplexität am besten komplett über einen Steuerberater laufen.

Bei einem Umsatz (nicht Gewinn) unter € 22.000 kann ich auch beim Finanzamt ein Kleingewerbe anmelden. Dann fällt keine Umsatzsteuer an (ist also für den Kunde z. Zt. 16% billiger), ich muss aber auch die Umsatzsteuer für meine Einkäufe zahlen.

Ein Kleingewerbe wird ja meist im Nebenerwerb neben einen normalen Job betrieben. Das Ergebnis wird bei der Steuererklärung verrechnet. Verluste die ich im Kleingewerbe habe, wirken sich mindernd auf meine Steuerlast aus meinen normalen Job aus. Das wird vom Finanzamt nur wenige Male geduldet. Einem Betrieb wird ja eine Gewinnerbringungsabsicht (steuerlich) unterstellt. Mache ich also nach 1-2 Jahren nach Gründung keinen Gewinn, und kann dies nicht begründen (z. B. Keine Kunden oder Märkte wegen Corona), wird mein Gewerbe als Liebhaberei eingestuft.

Hier ist jetzt auch wichtig das Gewerberecht und Steuerrecht auseinanderzuhalten. Ein Betrieb der aus Steuersicht in Liebhaberei geführt wird muss nicht gewerberechtlich geschlossen werden. Auf der anderen Seite brauche ich trotzdem eine Gewerbekarte oder einen Reisegewerbeschein, da dem Gewerbeaufsichtsamt oder der Handwerkskammer egal ist was ich mit meinen Steuern mache.

Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klarheit beitragen.

Viele Grüße, Uwe
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Otti »

Vielleicht hilfreich, wenn man sich als Kleinunternehmer wie die Ebay'ler oder andere Kleinstdienstleister anmeldet.
man muss denen ja nicht sagen, dass die gedrechselten Werkstücke ausschließlich selbst gefertigt wurden.
So ähnlich wie bei Import / Export Scheinfirmen.

https://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm

Gruß Otti
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Holzpeter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Holzpeter »

[mention]Uwe123[/mention]
Hallo Uwe,

Danke, sehr schön erklärt.
Das deckt sich mit dem, was ich von der Materie verstehe.

Hölzerne Grüße
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von snakyjoe »

[mention]Uwe123[/mention]
Vielen Dank Uwe, dein ausführlicher Beitrag hat für mich jetzt Klarheit geschaffen.
Du hast das gut strukturiert.
Daraus kann ich Schlußfolgerungen ziehen.
Nochmal danke für deine Mühe.
Gruß
Egbert
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Holzpeter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Holzpeter »

drmariod hat geschrieben: 06.11.2020 - 09:54:51
...Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hausfrau die ihre gehäkelten Topflappen dort verkauft ein Gewerbe angemeldet hat....
Hallo Mario,
ich kann mir das schon vorstellen, bzw. weiß das.
Otti hat geschrieben: 06.11.2020 - 11:07:55
...
man muss denen ja nicht sagen, dass die gedrechselten Werkstücke ausschließlich selbst gefertigt wurden.
...
Hallo Otti,

das wäre dann geschummelt und kann nach hinten los gehen bzw. sehr teuer werden....
Außerdem geht es dem TA nicht ums Steuerrechtliche - das hat er ja mit seiner Gewerbeanmeldung schon erledigt.
Es geht ums Handwerksrecht/Gewerberecht.
Uwe hat ja schon genau erklärt und Hinweise gegeben.

Hölzerne Grüße
Peter :-)

P.S. Es ist an dieser Stelle müßig und nicht zielführend über die Sinnhaftigkeit bestehender Gesetze zu schimpfen oder zu philosophieren.
Die Gesetze sind beschlossen und verkündet und damit gültig und für alle bindend.
Wem die Gesetze nicht gefallen, dem steht es offen, deren Rechtmäßigkeit von den jeweils zuständigen Gerichten prüfen zu lassen, eine entsprechende Petition einzureichen oder selbst in die Politik zu gehen...
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drmariod
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von drmariod »

D.h. dann aber auch, dass wenn ich bis heute kein Gewerbe mit Tätigkeit Drechseln angemeldet habe, dass es mir für immer verwehrt bleibt, außer ich mache einen Meisterbrief in Drechseln? Vor 2020 angemeldet hat Bestandsschutz?

Viele Grüße
Mario Dejung
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von da_Joe »

Hallo,

ich gehe da sogar noch einen Schritt weiter als der Peter:

es ist unangebracht die Sinnhaftigkeit von Gesetzen grundsätzlich und umfänglich in Frage zu stellen, nur weil man sich mit dem Sinn nicht ausreichend beschäftigt hat, oder ihn nicht versteht, oder einem die Auswirkungen für die eigene Person einfach nicht passen. Auch wenn sich das heftig anhört, wenn man sich selber ein stück zurück nimmt und versucht das halbwegs objektiv zu sehen, dann - so denke ich - kann man das auch einsehen.

Immerhin sind wir hier ja net bei Herr Trumps grossem "Wünsch Dir was und mach oder behaupte wonach Dir grad ist" Spiel!

Beispiel von der Oma mit den Topflappen auf Etsy:
Wenn die Oma aber aus handgezupter Lama-Wolle von den heiligen Tieren im eigenen Garten im Jahr 300 Topflappen häkelt und das Stück für 500 Euronen vertickt, dann macht sie im Jahr eben 150.000 Euronen damit (bewusst extremes Beispiel, damit wir deutlich jenseits jeglicher Freigrenze sind). Warum sollte sie das nicht versteuern müssen? Ich muss ja meine hart verdiente Kohle auch versteuern. Also ist es nur fair, wenn die Oma das gewerblich versteuern muss - so wie der Friseur und der Bäcker bei dem die Oma immer Neues über Topflappen-Mode erfährt eben auch gewerblich abdrücken müssen. Wo ist dabei das Problem.

Übrigens: Zumindest in Bayern geht Gewerbeanzeige online:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 5777574439

Anders, wenn die Oma EINEN ! (oder ein Paar ) Topflappen in den Kleinanzeigen oder sonst wo vertickt, weil sie leider noch während der Produktion erfahren hat, dass die Enkelin keine gehäkelten Topflappen mag. Sobald sie aber Topflappen häkelt mit dem Zweck die zu verkaufen hat sie womöglich eine Gewinnerzielungsabsicht.

Grüsse
Joe
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von schwede »

Servus Mario,
drmariod hat geschrieben: 06.11.2020 - 12:02:29
D.h. dann aber auch, dass wenn ich bis heute kein Gewerbe mit Tätigkeit Drechseln angemeldet habe, dass es mir für immer verwehrt bleibt, außer ich mache einen Meisterbrief in Drechseln? Vor 2020 angemeldet hat Bestandsschutz?

Genau so ist aktuell die rechtliche Grundlage!
schöne Grüße aus der Oberpfalz
Markus ---> Schwede

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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von Holzpeter »

schwede hat geschrieben: 06.11.2020 - 12:09:37
Servus Mario,
drmariod hat geschrieben: 06.11.2020 - 12:02:29
D.h. dann aber auch, dass wenn ich bis heute kein Gewerbe mit Tätigkeit Drechseln angemeldet habe, dass es mir für immer verwehrt bleibt, außer ich mache einen Meisterbrief in Drechseln? Vor 2020 angemeldet hat Bestandsschutz?

Genau so ist aktuell die rechtliche Grundlage!
Hallo Mario und Markus,

Ausnahme/Umgehungsmöglichkeit: Reisegewerbe....

Hölzerne Grüße
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von BB1 »

Hallo,

dürfte man denn eine Kasse und 2 Tische auf dem eigenen Grundstück aufstellen, mit einem Schild:

Seit 2020 ist das Drechlhandwer "immaterielles Kulturerbe"
Ich übe dies ungelernt, privat als Hobby aus.
Wenn Sie dieses nicht ganz billige Hobby mit einer Spende unterstützen wollen,
dürfen sie sich von Tisch Nr. 1 etwas aussuchen. Ab einer Spende von xx etwas von Tisch Nr. 2.

Nur mal ein Gedanke, falls es mal zu voll werden sollte.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von drmariod »

Holzpeter hat geschrieben: 06.11.2020 - 12:52:59
Ausnahme/Umgehungsmöglichkeit: Reisegewerbe....
Aber der Reisegewerbeschein würde mir nicht gestatten einen Etsy Shop zu eröffnen, wenn ich das richtig sehe...

Spannend!

Viele Grüße
der Mario
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

Beitrag von HelgaG »

Hallo ihr lieben,

Ich muss jetzt doch mal für die Handwerkskammern eine Lanze brechen.
Es ist nicht der einzelne nebenberufliche Kunsthandwerker das Problem, sondern die Masse. Wenn man sich umschaut, und das habe ich aus anderen Gründen in den letzten Tagen getan, sieht man, dass der Markt für Drechslerarbeiten mit billigen Hobbykünstlerprodukten geflutet ist.

Da haben es Drechsler, die den Beruf gelernt haben, eine Werkstatt und Mitarbeiter finanzieren und obendrein eine Familien ernähren müssen, schwer ihre notwendigen Preise durchzusetzen.
Die Handwerkskammern vertreten genau diesen Berufsstand und es ist sogar ihre Pflicht (dafür zahlen die Handwerker ja auch Beiträge) diese Wettbewerbsverzerrung zu unterbinden. Und ihr könnt mich jetzt steinigen :smash: , aber ich finde das in Ordnung. Klar haben andere Länder (USA) viel mehr Freiheiten, aber da benötigen die Menschen oft auch mehrere Jobs um über die Runden zu kommen.

Ich bin Ingenieurin im Maschinenbau und würde auch kotzen wenn mich mein Chef entlässt, weil er einen Ingenieur in Rente gefunden hat, der sich langweilt und für umme meine Arbeit macht. OK, dass wird nicht so schnell passieren weil aufgrund der Digitalisierung, Automatisierung, Industrie 5.0 bei uns der Fortschritt so schnell rast, dass ein Rentner keine Chance hat, aber dennoch ich kann mich in die Situation hineinversetzen.

Man kann die Sachen ja auch für caritative Zwecke spenden, oder einfach weniger und kompliziertere Sachen machen oder oder oder,

LG Helga
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von chris_11 »

Holzpeter hat geschrieben: 06.11.2020 - 11:29:14
P.S. Es ist an dieser Stelle müßig und nicht zielführend über die Sinnhaftigkeit bestehender Gesetze zu schimpfen oder zu philosophieren.
Die Gesetze sind beschlossen und verkündet und damit gültig und für alle bindend.
Wem die Gesetze nicht gefallen, dem steht es offen, deren Rechtmäßigkeit von den jeweils zuständigen Gerichten prüfen zu lassen, eine entsprechende Petition einzureichen oder selbst in die Politik zu gehen...
So defätisisch muß man heute nicht sein. Die Handwerkskammerlobby hat in der letzten Gesetzesänderung ein paar seltene Berufe mit fragwürdiger Argumentation zurück unter den Meisterzwang gebracht. Schaut man sich die Geschichte des Zunftsystems an, so waren das schon immer Absolutistische Berufsverbote. Qualitässicherung von Gewerken spielte sicher eine Rolle, die aber heute durch Normen gesichert wird und nicht durch Berufsverbote. Zurecht gibt es solche Systeme nicht in neuen Einwanderungsstaaten. Solange man sich solchen Quatsch gefallen lässt, wir sich auch nichts ändern.
Das die Behörden in der Anwendung der Gesetze immer alles richtig machen, mag glauben wer will, meine persönliche Erfahrung sagt mir gegenteiliges.

Mit freundlichen Grüßen
Christian
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

Beitrag von Schliefer »

Hallo miteinander,

ich erinnere mal an die unsäglichen Ich- AGs hat da eine überlebt?
Die hatten sich doch alle selbst überschätzt und den ortsansässigen Handwerksbetrieben teilweise sehr geschadet.

VG, GW
Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird ein Brett.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

Beitrag von Holzpeter »

[mention]chris_11[/mention]

Hallo Christian,

wenn das eine Antwort auf das Zitat sein soll, hast Du es nicht verstanden...

Hölzerne Grüße
Peter :-)
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

Beitrag von kpeter »

Hallo Helga ,

du sprichst mir voll und ganz aus der Seeie ,
ich kann mich deinen Ausführungen nur anschliessen.

gruss
Klaus-Peter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerksakmmer

Beitrag von tekkno93 »

herosseveros hat geschrieben: 05.11.2020 - 22:05:20
Hallo
Grundsätzlich sehe ich überhaupt kein Problem, in Konflikt mit der Handwerkskammer als Drechsler zu kommen. Wenn man seine Tätigkeit als Kunsthandwerk ausweist, ist man schon im Bereich der freiberuflichen Berufe (z.B Künstler, Architekten, Rechtsanwälte usw.). Die Anmeldung als Künstler geht beim Finanzamt formlos. Buchhalterisch ist das auch einfach. Eine reine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Man ist damit auch Vorsteuerabzugsberechtigt.
Grundsätzlich muss man den Gewinn aus Produkten, die man produziert und verkauft, auch versteuern. Um etwas zu produzieren, benötigt man Werkzeug, Maschinen, Material, Arbeitsraum, Strom usw. Das kann man dem Gewinn gegenrechnen und steuerlich abschreiben. Aber Vorsicht. Man muss selbst einschätzen, welche Umsätze man erzielt. 1000 EUR Einkünfte, kann man nicht 2000 EUR Ausgaben dauerhaft gegenüberstellen. Das Finanzamt schaut sich das eine Zeitlang an und kommt dann zu dem Schluss, dass es sich um Liebhaberei handelt. Das kann dann richtig teuer werden. Eine Gewinnabsicht muss auf jeden Fall dahinterstehen.
Für Umsätze bis ca. 15000.- EUR, gibt es auch Regelungen für Kleingewerbe. Mein Tipp, sprecht mal mit einem Steuerberater.
Gruß Peter
Das heißt im Steuerrecht nicht Liebhaberei (das ist wieder was anderes). Und es ist auch Quatsch das "es richtig teuer werden kann". Das Finanzamt stellt dann lediglich fest das du keine Gewinne erzielst und versuchst dein Hobby zu finanzieren. Die Zahlen von 15000.- EUR z.B. sind veraltet. Aktuellen Stand kann man im Netz nachrecherchieren.

Ansonsten stimme ich deinem Beitrag zu.

Mit besten Grüßen,
Michael
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

Beitrag von tekkno93 »

Was mich noch interessiert ist: welchen Einfluss hat die Stückzahl?

Mein bisheriger Stand ist:
Als beim Finanzamt gemeldeter Kunsthandwerker (freie Berufe) darf man keine Aufträge von Kunden annehmen, die den Schaffungsprozess von vornherein bestimmen und einschränken (Bsp. kompletter Satz von 86 Staketen für einen Treppenaufgang in einem Wohnhaus, gefertigt nach Kundenzeichnung, selbe Oberflächenbehandlung, keine auffälligen Unterschiede im Faserbild usw.).

Eine Vase dagegen, die man als absolutes Einzelstück (etwa aufgrund ihrer exakten Form oder des einzigartigen Faserbilds) in Folge unzähliger kleiner Handlungsentscheidungen hergestellt habe darf sehr wohl verkauft werden. Und zwar meinetwegen für 1500 EUR in einem online-shop (eigener oder etsy). Das Finanzamt hat damit kein Problem, da es sich im steuerlichen Sinne um eine bildhauerische Tätigkeit handelt.

Wie sieht das aber die Handwerkskammer bei Einzelstücken?

Vielen Dank schon mal!
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MAXLUZI
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer

Beitrag von MAXLUZI »

Hallo zusammen.
[mention]Holzpeter[/mention] hat da ganz recht.
Das Reisegewerbe ist die legitime und auch von den Handwerkskammern anerkannte Lösung für diese Problematik.
Märkte sind erlaubt, ein Ladengeschäft (das eigene) oder eine Homepage nicht.
Du musst "reisend" sein und die Initiative muss von dir ausgehen und nicht vom Auftragnehmer.
EIn Reisegewerbe bekommst du ganz normal auf der Gemeinde.
Ich betreibe meine Tischler und Zimmerertätigkeit auch im Reisegewerbe.
Es geht um Gewerberecht und um die Handwerksrolle und nicht um die Steuern.
Eine kurze Anekdote von meinem Steuerberater: "Selbst beim Illegalen einnahmen sind die Gewinne zu versteuern".
Sprich, ich verkaufe Drogen, Waffen etc., werde erwischt und komme in den Knast. Dann kann das Finanzamt dennoch Einkommenssteuer auf meine dadurch erziehlten Gewinne verlangen.

Die Drechslerei habe ich mir glücklicherweise noch kurz vor knapp eintragen lassen. Die paar hundert Euro Kammerbeitrag haben sich durch hervorragende Beratung zu Förderprogrammen und wirtschaftlichen Entwicklungen definitiv gelohnt. Ich war Positiv überrascht, habe ich die HWK doch 10 Jahre gemieden..
Zitat Kammer hier bei uns: "Fliegen Sie mit ihrem weiteren Holzbau einfach weiter unterm Radar, sind ja tolle Sachen die Sie da machen und wäre schade drum".....
Ich darf in meinem stehenden Gewerbe nun offiziell drechseln, aber nicht Zimmern (mein Lehrberuf) und auch nicht Tischlern, obwohl ich beides sehr gut kann..
Ich darf genormte Fertigteile einbauen aber nicht bearbeiten! Wehe ich setze ein Stemmeisen oder einen Hobel an!!!
Das hindert(e) mich in meiner wirtschaftlichen Entwicklung des Holzbaus und hat mir den nötigen Arschtritt verpasst das Drechseln zu intensivieren.
Und siehe da:
Inzwischen kann ich meine Familie davon ernähren und wir wachsen Betrieblich.
Vom drechseln Leben funktioniert nur wenn man sehr schnell drechselt oder außergewöhnlich tolle Sachen macht und diese gut vermarktet.
Ich mache recht schnelle Schalen und Hocker, schöne Lampen und ab und an Serienproduktion für einen Fensterbaubetrieb.
Ja, man kann davon Leben. Is halt ein anstrengender Weg bis dahin und ohne Touristen und die Galerie ginge es nicht.
Und in Coronazeiten ohne Weihnachtsmärkte bin ich froh um mein Reisegewerbe und mache ein paar Baustellen.
Dennoch halte ich es für eine enorme Fehlentscheidung die Drechslerei unter Meisterzwang zu stellen!
Eine Drechslerei fährt in der Regel ja auch eher nicht auf Märkte.
Hier wäre bitteschön zwischen Handwerk und Kunsthandwerk zu unterscheiden.
So wird dafür gesorgt das dass Handwerk wirklich ausstirbt, den die großen Augen auf den Märkten werden ausbleiben und die Begeisterung für diese tolle Handwerk wird schwinden...
Warum auch immer die vorletzte Generation die Entscheidungen für die Zukunft treffen muss die sie selber nicht erlebt ist mir an vielen Stellen ein Rätsel!
Anyway.... Hoffen wir das es wenigstens in Amerika gut ausgeht...
Grüße
Max
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