Das entscheidet im Zweifel ein Gutachter der Handwerkskammer...Wie sieht das aber die Handwerkskammer bei Einzelstücken?
Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
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- MAXLUZI
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo zusammen
Es ist im Grunde so einfach. Ich habe gestern aufgezeigt, wie es geht. Anscheinend hat es keiner kapiert. Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden, da ich nochmal angesprochen wurde, werde ich auch antworten.
Ich habe vor vierzig Jahren einen halbseitigen Brief ans Finanzamt geschickt, mit der Absicht eine freiberufliche Tätigkeit als (in meinem Fall) als Architekt auszuüben. Ich habe daraufhin meine Steuernummer erhalten und zahle seither meine Steuern.
Eine Gewerbeanmeldung ist etwas anderes. Da wird die Gewerbeaufsicht, der Immissionsschutz, Handwerkskammer usw. mobilisiert.
In eurem Fall kann man eine Anmeldung als Künstler in der Holzbearbeitung anführen. Fachbehörden werden dabei nicht gehört.
Gruß Peter
Es ist im Grunde so einfach. Ich habe gestern aufgezeigt, wie es geht. Anscheinend hat es keiner kapiert. Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden, da ich nochmal angesprochen wurde, werde ich auch antworten.
Ich habe vor vierzig Jahren einen halbseitigen Brief ans Finanzamt geschickt, mit der Absicht eine freiberufliche Tätigkeit als (in meinem Fall) als Architekt auszuüben. Ich habe daraufhin meine Steuernummer erhalten und zahle seither meine Steuern.
Eine Gewerbeanmeldung ist etwas anderes. Da wird die Gewerbeaufsicht, der Immissionsschutz, Handwerkskammer usw. mobilisiert.
In eurem Fall kann man eine Anmeldung als Künstler in der Holzbearbeitung anführen. Fachbehörden werden dabei nicht gehört.
Gruß Peter
- tekkno93
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
[quote=MAXLUZI post_id=407719 time=1604693752 user_id=12039]
Aber ich verstehe nicht wie irgend so ein Gutachter dazu kommt einen Einzelstücke fertigenden Künstler überhaupt anzumachen. Es wird ja nicht gewerblich verkauft.
Aber ich verstehe nicht wie irgend so ein Gutachter dazu kommt einen Einzelstücke fertigenden Künstler überhaupt anzumachen. Es wird ja nicht gewerblich verkauft.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo,
gewerblich handelst du, sobald du mehr als deinen Eigenbedarf produzierst. Das ist schlicht so definiert. Also handelt der Künstler, der ein Einzelstück zum Verkauf herstellt gewerblich. Nicht gewerblich handelt er, wenn er das Einzelstück selbst behält und bewundert oder aber unentgeltlich weitergibt.
Beste Grüße,
Christian
gewerblich handelst du, sobald du mehr als deinen Eigenbedarf produzierst. Das ist schlicht so definiert. Also handelt der Künstler, der ein Einzelstück zum Verkauf herstellt gewerblich. Nicht gewerblich handelt er, wenn er das Einzelstück selbst behält und bewundert oder aber unentgeltlich weitergibt.
Beste Grüße,
Christian
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Ist das Kunst oder kann das weg?
Guten Abend Egbert,
du verkaufst keine Müslischalen, sondern Kunstobjekt, von denen jedes eine einzigartige Holzstruktur hat. Dass man aus deinen Unikaten sogar Müsli essen kann, ist eine eigens von dir eingeplante Funktionskunst, mit der du auch bekennende Kunstbanausen zum Kauf deiner Kunst bewegst. Die Verschmelzung dieses Widersprüchs ist übrigens Aktionskunst und kein Verkauf.
Letztendlich besteht die Kunst der Kunst nur darin, andere Menschen vom Wert seiner Werke zu überzeugen.
Schöne Grüße!
Steffen
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hey ihr alle,
darf ich hier einmal vom Thema etwas abschweifen? Wenn es nämlich um die Kunst geht (ich habe mich auch vor Anmeldung meines Gewerbes darüber informiert) ist mir etwas noch nicht klar. Mir wurd erklärt, dass ein funktionelles Teil, wie eine Schüssel eben, als Kunst eingestuft werden kann, wenn der künstlerische Wert den Gebrauchswert übersteigt.
Also ist doch jede gedrehte Schale, die ich für 30 € anbiete eigentlich teurer, als die ebenfalls funktionelle Kunststoffschale für 1 €. Ist damit der Definition genüge getan und meine Schale Kunst?
P.S.: Ich habe schon verstanden, dass der vorangegangene Beitrag einen Witz beinhaltet
sonnige Grüße,
Christian
darf ich hier einmal vom Thema etwas abschweifen? Wenn es nämlich um die Kunst geht (ich habe mich auch vor Anmeldung meines Gewerbes darüber informiert) ist mir etwas noch nicht klar. Mir wurd erklärt, dass ein funktionelles Teil, wie eine Schüssel eben, als Kunst eingestuft werden kann, wenn der künstlerische Wert den Gebrauchswert übersteigt.
Also ist doch jede gedrehte Schale, die ich für 30 € anbiete eigentlich teurer, als die ebenfalls funktionelle Kunststoffschale für 1 €. Ist damit der Definition genüge getan und meine Schale Kunst?
P.S.: Ich habe schon verstanden, dass der vorangegangene Beitrag einen Witz beinhaltet
sonnige Grüße,
Christian
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Beim letzten Weihnachtsmarkt im Jahr 2019 war die Gewerbeaufsicht bei mir am Verkaufsstand. Sie haben mir mitgeteilt dass ich ab 2020 meine Ware nicht mehr verkaufen kann ohne Eintrag in die Handwerksrolle. Ich habe denen dann meine Mitgliedskarte gezeigt und etwas mit ihnen gesprochen. Ab 2020 sind laut ihrer Aussage verstärkt Kontrollen auf Märkten aller Art zu erwarten.
Holzkarle liefert badisches Obst- und Buntlaubholz aus Direktvermarktung
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Aufgrund der Handwerksordnung kann ein Betrieb nur bei "Gefahr im Verzug" sofort "dicht" gemacht werden. Das wird bei einem Marktstand mit Drechselwaren, der nicht gegen weitere Vorschriften des Marktes wie z.B. "keine Neuwaren" verstösst, kaum rechtssicher zu argumentieren sein. Mit einem Reisegewerbeschein sollte man auf der sicheren Seite sein. Ich stifte 100 Euro für eine Musterklage, falls es hier jemanden erwischt, der genug Nerven und Standfestigkeit hat, das gegen die Handwerkskammer durch die Instanzen zu klagen.
Brauchbare Infos auch hier: http://www.buhev.de/1997/0000_rgw10.html
Mit freundlichen Grüßen
Christian
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo,
man sollte die Begriffe freiberufliche ( künstlerische ) Betätigung und gewerbliche Tätigkeit strikt auseinanderhalten. Ein Freiberufler ist im Sinne des Gewerberechts kein Gewerbetreibender, somit ist auch keine Handwerkskammer für ihn zuständig oder darf sich zuständig fühlen.
Unabhägig davon ist er natürlich für das Finanzamt Steuerpflichtiger.
Die freiberuflich-künstlerische Betätigung ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn pro Kunstobjekt eine überwiegend geistige und handwerkliche Leistung des Künstlers zum Erschaffen führt. Ebenso sind Kunstobjekte grundsätzlich als Unikate zu schaffen. Es ist also keine Kunst, an einer Maschine oder sonstwie viele gleichartige Objekte zu schaffen.
Die Frage, ob die Handwerkskammer ( oder ein von ihr bestellter Gutachter ) ein Einzelobjekt bewerten darf, stellt sich daher nicht >> die Handwerkskammer ist bei künstlerischer Tätigkeit aus dem Geschäft.
Eine kleine Hürde stellt natürlich die Anerkennung als Künstler/Freiberufler durch das Finanzamt dar.
Schöne Grüße
Günter
man sollte die Begriffe freiberufliche ( künstlerische ) Betätigung und gewerbliche Tätigkeit strikt auseinanderhalten. Ein Freiberufler ist im Sinne des Gewerberechts kein Gewerbetreibender, somit ist auch keine Handwerkskammer für ihn zuständig oder darf sich zuständig fühlen.
Unabhägig davon ist er natürlich für das Finanzamt Steuerpflichtiger.
Die freiberuflich-künstlerische Betätigung ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn pro Kunstobjekt eine überwiegend geistige und handwerkliche Leistung des Künstlers zum Erschaffen führt. Ebenso sind Kunstobjekte grundsätzlich als Unikate zu schaffen. Es ist also keine Kunst, an einer Maschine oder sonstwie viele gleichartige Objekte zu schaffen.
Die Frage, ob die Handwerkskammer ( oder ein von ihr bestellter Gutachter ) ein Einzelobjekt bewerten darf, stellt sich daher nicht >> die Handwerkskammer ist bei künstlerischer Tätigkeit aus dem Geschäft.
Eine kleine Hürde stellt natürlich die Anerkennung als Künstler/Freiberufler durch das Finanzamt dar.
Schöne Grüße
Günter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Dem Finanzamt ist es doch egal, ob du Deinen Gewinn/Einnahmen als Künstler oder als Drechselmeister versteuert!?
- MAXLUZI
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo Günter,
ich hatte kürzlich die Handwerkskammer mit sehr Hilfsbereiten Vertretern und Beratern bei mir in der Galerie.
Laut denen ist es so, das wenn die sagen das ist nun ein Möbel oder z.B. dem Drechslerhandwerk zuzuordnen, dann kannst du das als Kunst hinstellen wie du willst.
Auch wenn du Freiberuflicher Künstler bist.
Laut den Beratern gilt auch hier: Wo kein Kläger ,da auch kein Richter.
Die meinten zu mir das ich einfach weiter machen soll... im Konkreten ging es um folgende Hocker den ich als Design/Kunst deklariert habe.
https://maxluzi.de/product-category/moebel/ (DAS SOLL KEINE WERBUNG SEIN!)
Die Runden darf ich, weil gedrechselt. Die eckigen nicht! bzw. streitbar und im Zweifel würde ich verlieren...
Grüße
Max
PS: [mention]Wolaruna[/mention] Stimmt. siehe: https://www.iww.de/pstr/archiv/bundesre ... fte-f10298
ich hatte kürzlich die Handwerkskammer mit sehr Hilfsbereiten Vertretern und Beratern bei mir in der Galerie.
Laut denen ist es so, das wenn die sagen das ist nun ein Möbel oder z.B. dem Drechslerhandwerk zuzuordnen, dann kannst du das als Kunst hinstellen wie du willst.
Auch wenn du Freiberuflicher Künstler bist.
Laut den Beratern gilt auch hier: Wo kein Kläger ,da auch kein Richter.
Die meinten zu mir das ich einfach weiter machen soll... im Konkreten ging es um folgende Hocker den ich als Design/Kunst deklariert habe.
https://maxluzi.de/product-category/moebel/ (DAS SOLL KEINE WERBUNG SEIN!)
Die Runden darf ich, weil gedrechselt. Die eckigen nicht! bzw. streitbar und im Zweifel würde ich verlieren...
Grüße
Max
PS: [mention]Wolaruna[/mention] Stimmt. siehe: https://www.iww.de/pstr/archiv/bundesre ... fte-f10298
- hplzwurm
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo zusammen,
Ich möchte jetzt keine weitere Sichtweise hier beisteuern, nur in Stichworten erzählen, wie es mir ergangen ist.
Ich habe vor Jahren dem FA eine Mitteilung gemacht, dass ich etwas produziere und verkaufe, dies aber in dem Bereich der Liebhaberei sehe. Und ich würde mich freiwillig melden, wenn der Umsatz über die entsprechende Grenze kommt.
Ich wurde auch auf die Gewinnerzielingsabsicht hingewiesen. Ich habe aber nichts weiter gehört.
Nun wollte ich vor 2 Jahren doch etwas mehr verkaufen und meldete mich wieder beim FA bzw. ich meldete eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit an.
In der Steuererklärung habe ich dann alle Maschinen, Werkzeug, Bausatz- und Holzbestand angegeben und so ein deutliches Minus erzeugt.
Die Finanzbeamtin hat mich dann kontaktiert und mir deutlich gemacht, dass ich nach ca. 5-7 Jahren mit einer Überprüfung des Gesamtgewinns rechne müsse und ob ich kalkulieren könnte, dass ich nach 7Jahren meine Kosten raus hätte? Und wegen der Stifte müsse ich auf jeden Fall Gewerbe anmelden. Ich könnte aber auch die Anmeldung wieder zurückziehen, wäre damit zwar beim FA gemeldet, müsste aber keine Steuererklärung machen, es würde dann als Liebhaberei gewertet.
Auf die Gewerbeanmeldung habe ich dann verzichtet, weil die Damen auf dem Amt mir nicht sagen konnten, was nach der Anmeldung passiert, ich sollte erst mal den Bogen ausfüllen, dann würde ich schon sehen, was passiert. (Die beiden sind nicht die hellsten Kerzen auf der Torte).
Das Thema ist schon länger hier aktiv und aus den Beiträgen wurde immer wieder deutlich, dass es ein Lotteriespiel bleibt, weil es überall anders gehandhabt wird und der Ausgang ungewiss bleibt.
Ich bin kein Spielertyp und habe mich auf diese Lotterie nicht eingelassen, was ich so auch der Dame im FA mitgeteilt habe, als ich meinen Antrag zurückgezogen habe.
Jetzt ist ja eh erst einmal Pause.
Ich möchte jetzt keine weitere Sichtweise hier beisteuern, nur in Stichworten erzählen, wie es mir ergangen ist.
Ich habe vor Jahren dem FA eine Mitteilung gemacht, dass ich etwas produziere und verkaufe, dies aber in dem Bereich der Liebhaberei sehe. Und ich würde mich freiwillig melden, wenn der Umsatz über die entsprechende Grenze kommt.
Ich wurde auch auf die Gewinnerzielingsabsicht hingewiesen. Ich habe aber nichts weiter gehört.
Nun wollte ich vor 2 Jahren doch etwas mehr verkaufen und meldete mich wieder beim FA bzw. ich meldete eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit an.
In der Steuererklärung habe ich dann alle Maschinen, Werkzeug, Bausatz- und Holzbestand angegeben und so ein deutliches Minus erzeugt.
Die Finanzbeamtin hat mich dann kontaktiert und mir deutlich gemacht, dass ich nach ca. 5-7 Jahren mit einer Überprüfung des Gesamtgewinns rechne müsse und ob ich kalkulieren könnte, dass ich nach 7Jahren meine Kosten raus hätte? Und wegen der Stifte müsse ich auf jeden Fall Gewerbe anmelden. Ich könnte aber auch die Anmeldung wieder zurückziehen, wäre damit zwar beim FA gemeldet, müsste aber keine Steuererklärung machen, es würde dann als Liebhaberei gewertet.
Auf die Gewerbeanmeldung habe ich dann verzichtet, weil die Damen auf dem Amt mir nicht sagen konnten, was nach der Anmeldung passiert, ich sollte erst mal den Bogen ausfüllen, dann würde ich schon sehen, was passiert. (Die beiden sind nicht die hellsten Kerzen auf der Torte).
Das Thema ist schon länger hier aktiv und aus den Beiträgen wurde immer wieder deutlich, dass es ein Lotteriespiel bleibt, weil es überall anders gehandhabt wird und der Ausgang ungewiss bleibt.
Ich bin kein Spielertyp und habe mich auf diese Lotterie nicht eingelassen, was ich so auch der Dame im FA mitgeteilt habe, als ich meinen Antrag zurückgezogen habe.
Jetzt ist ja eh erst einmal Pause.
liebe Grüsse aus Radevormwald
Martin Scheibner
(alias hplzwurm)
Martin Scheibner
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- MSchulz
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo Finanzamt und IHK-Geplagte,
da in etlichen Beiträge einige Begriffe durcheinander gebracht wurden, hier einige Erläuterungen (ohne Klugscheißerattribut )
Es gibt keine Rechtsform namens "Kleingewerbe". Wenn man ein Gewerbe anmeldet ist die „Größe“ egal.
"Gewerbe" setzt immer dreierlei voraus:
1. eine gewerbliche Tätigkeit
2. die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein, also nicht nur einmalig ausgeübt werden
3. es muss Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist dagegen nicht erforderlich.
Nach der Gewerbeanmeldung erhält man einen Fragebogen vom Finanzamt für die steuerliche Erfassung. Dort kann man die Kleinunternehmerschaft nach §19 UStG wählen.
Dabei gilt ab 1.1.2020, dass im Vorjahr der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten wurden und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro überschreitet.
Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Sinnvoll wenn man fast nur an Privatkunden verkauft.
Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, wird Zwangsmitglied in der Industrie- und Handelskammer. Wer ein Handwerksgewerbe errichtet, wird Zwangsmitglied in der Handwerkskammer und muss Beiträge entrichten. Der IHK-Beitrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb bestimmt. Von der Beitragspflicht komplett freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 Euro nicht überschreitet. Durch die Beitragsfinanzierung soll die Unabhängigkeit von der Politik gewährleistet werden.
Der Unterschied zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler besteht darin, dass 1. der Freiberufler keine Gewerbeanmeldung benötigt und
2. keine Gewerbesteuer zahlen muss, die je nach Gewinn beim Gewerbebetrieb anfällt.
Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird ( § 2 Abs. 1 und 2 EStG ). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt; andernfalls reichen längere Verlustperioden allein für die Annahme einer Liebhaberei regelmäßig nicht aus. ( wunderbares Beamtendeutsch )
Meine eigenen Erfahrungen mit dem FA und IHK in einem weiteren Post.
Gruß
Manfred
da in etlichen Beiträge einige Begriffe durcheinander gebracht wurden, hier einige Erläuterungen (ohne Klugscheißerattribut )
Es gibt keine Rechtsform namens "Kleingewerbe". Wenn man ein Gewerbe anmeldet ist die „Größe“ egal.
"Gewerbe" setzt immer dreierlei voraus:
1. eine gewerbliche Tätigkeit
2. die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein, also nicht nur einmalig ausgeübt werden
3. es muss Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist dagegen nicht erforderlich.
Nach der Gewerbeanmeldung erhält man einen Fragebogen vom Finanzamt für die steuerliche Erfassung. Dort kann man die Kleinunternehmerschaft nach §19 UStG wählen.
Dabei gilt ab 1.1.2020, dass im Vorjahr der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten wurden und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro überschreitet.
Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Sinnvoll wenn man fast nur an Privatkunden verkauft.
Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, wird Zwangsmitglied in der Industrie- und Handelskammer. Wer ein Handwerksgewerbe errichtet, wird Zwangsmitglied in der Handwerkskammer und muss Beiträge entrichten. Der IHK-Beitrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb bestimmt. Von der Beitragspflicht komplett freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 Euro nicht überschreitet. Durch die Beitragsfinanzierung soll die Unabhängigkeit von der Politik gewährleistet werden.
Der Unterschied zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler besteht darin, dass 1. der Freiberufler keine Gewerbeanmeldung benötigt und
2. keine Gewerbesteuer zahlen muss, die je nach Gewinn beim Gewerbebetrieb anfällt.
Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird ( § 2 Abs. 1 und 2 EStG ). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt; andernfalls reichen längere Verlustperioden allein für die Annahme einer Liebhaberei regelmäßig nicht aus. ( wunderbares Beamtendeutsch )
Meine eigenen Erfahrungen mit dem FA und IHK in einem weiteren Post.
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Manfred
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Das mit der Gewinnerzielungsabsicht gilt allerdings auch andersrum: Wenn jemand meint, Verluste aus der Drechselei in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können (zB durch den Erwerb von Maschinen, Werkzeug und Material), kann (und wird) das Finanzamt das irgendwann ablehnen, indem es die Gewinnerzielungsabsicht anzweifelt. Sonst könnte ja auch jeder sein Hobby zum Gewerbe machen, und dann die Kosten steuerlich geltend machen.
Das Finanzamt kann Steuerbescheide auch „vorbehaltlich einer nachzuweisenden Gewinnerzielungsabsicht“ ausstellen, d.h., Du musst irgendwann zeigen, dass Du Gewinn machst, sonst können sie das Geld zurückfordern.
Das Finanzamt kann Steuerbescheide auch „vorbehaltlich einer nachzuweisenden Gewinnerzielungsabsicht“ ausstellen, d.h., Du musst irgendwann zeigen, dass Du Gewinn machst, sonst können sie das Geld zurückfordern.
- Holzpeter
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo Kollegen,
die ganze Diskussion triftet langsam etwas ab.
Es ging dem TA nicht um die steuerrechtliche Seite (Ich hatte schon darauf hingewiesen und Uwe hatte es schön erklärt).
Worum es ging war folgendes:
So, jetzt Ihr wieder...
(und bitte nicht wieder über Finanzamt, Gewinnerzielungsabsicht, Kleingewerbe u.s.w......)
Hölzerne Grüße
Peter
die ganze Diskussion triftet langsam etwas ab.
Es ging dem TA nicht um die steuerrechtliche Seite (Ich hatte schon darauf hingewiesen und Uwe hatte es schön erklärt).
Das ist also schon geklärt!!!!SollingDrechsler hat geschrieben: ↑05.11.2020 - 15:56:01...habe aber ein Gewerbe angemeldet (Herstellung von kunsthandwerklichen Produkten), damit ich keine Probleme
mit dem Finanzamt bekomme, falls ich mal das Eine oder Andere verkaufe.
Worum es ging war folgendes:
Ich habe die betreffenden Schlagworte für Euch mal fett markiert...SollingDrechsler hat geschrieben: ↑05.11.2020 - 15:56:01Jetzt habe ich Post von der Handwerkskammer erhalten und werde aufgefordert, mitzuteilen, welcher Art meine kunsthandwerklichen Produkte sind.
...
Sie sagte mir, der Verkauf von gedrechselten Produkten sei eine Tätigkeit, für die ich in die Handwerkerrolle eingetragen werden müsste.
Das wiederum kann nur erfolgen, wenn ich einen Befähigungsnachweis (also eine Ausbildung zum Drechsler) vorlegen kann.
...
So, jetzt Ihr wieder...
(und bitte nicht wieder über Finanzamt, Gewinnerzielungsabsicht, Kleingewerbe u.s.w......)
Hölzerne Grüße
Peter
„Wir haben diese Welt nicht von unseren Eltern geerbt, sondern nur von unseren Kindern geliehen.“
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo,
es wurde geschrieben, dass Kleinunternehmer nur sinnvoll ist wenn man an Privatkunden verkauft weil man keine MWSt. ausweisen kann.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Einer Firma ist es egal ob ich mit oder ohne MWSt. meine Rechnung schreibe. Wichtig ist, dass es günstig ist.
Die MWst. die ich auf meine Rechnung schreibe könnte zwar als Vorsteuer beim Finanzamt angegeben werden aber wichtig ist, dass der Preis insgesamt günstig ist.
Ich selbst habe auch schon Rechnungen ausgestellt und darauf hingewiesen, dass die Kleinunternehmer Regelung greift.
Gruß Johannes
Schreinermeister, der den Drechsler 2005 noch als Handwerk anmelden konnte und Bestandschutz hat.
es wurde geschrieben, dass Kleinunternehmer nur sinnvoll ist wenn man an Privatkunden verkauft weil man keine MWSt. ausweisen kann.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Einer Firma ist es egal ob ich mit oder ohne MWSt. meine Rechnung schreibe. Wichtig ist, dass es günstig ist.
Die MWst. die ich auf meine Rechnung schreibe könnte zwar als Vorsteuer beim Finanzamt angegeben werden aber wichtig ist, dass der Preis insgesamt günstig ist.
Ich selbst habe auch schon Rechnungen ausgestellt und darauf hingewiesen, dass die Kleinunternehmer Regelung greift.
Gruß Johannes
Schreinermeister, der den Drechsler 2005 noch als Handwerk anmelden konnte und Bestandschutz hat.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
...manchmal bin ich sooo müde....
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
...manchmal bin ich sooo müde....
.....kann ich verstehen, bei dem was du hier so alles lesem musst.......
Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird ein Brett.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Liebe Drechselgemeinde
ich bin total baff, wie viele Beiträge meine Frage ausgelöst hat.
Vieles von dem, was hier geschrieben wurde, hat mir geholfen, den Sachverhalt nachzuvollziehen.
Frustrierend finde ich es dennoch .
Aber an Alle für die angeregte Diskussion.
ich bin total baff, wie viele Beiträge meine Frage ausgelöst hat.
Vieles von dem, was hier geschrieben wurde, hat mir geholfen, den Sachverhalt nachzuvollziehen.
Frustrierend finde ich es dennoch .
Aber an Alle für die angeregte Diskussion.
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo
Was ich aus dem ganzen jetzt rausgelesen habe , gehe ich auf Märkte und habe keinen Meisterbrief geht es nur noch mit einem Reisegewerbeschein und den würde ich für Künstlerische Holzgestaltung für Deko und Gebrauchsartikel ausstellen lassen. Damit wäre das Problem durch die Gewerbeaufsicht an einem Markt die Bude zu zumachen doch beseitigt. Wenn ich das so richtig verstanden habe. Oder liege ich da auch Falsch.
Was ich aus dem ganzen jetzt rausgelesen habe , gehe ich auf Märkte und habe keinen Meisterbrief geht es nur noch mit einem Reisegewerbeschein und den würde ich für Künstlerische Holzgestaltung für Deko und Gebrauchsartikel ausstellen lassen. Damit wäre das Problem durch die Gewerbeaufsicht an einem Markt die Bude zu zumachen doch beseitigt. Wenn ich das so richtig verstanden habe. Oder liege ich da auch Falsch.
Viele Späne
Bernd
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo Bernd,
es sollte so gehen. Probier es und berichte .-)
es sollte so gehen. Probier es und berichte .-)
liebe Grüsse aus Radevormwald
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Hallo Bernhard, du kannst dir auch die Drechslerei in deinen Reisegewerbeschein eintragen.
Vereinfacht gesagt:
Du darfst dann nur "reisend" verkaufen und die Auftragsinitiative muss von dir ausgehen.
Jemand kommt zu dir und fragt ob du dieses oder jenes anfertigen kannst: --> verboten
Du bist auf einem Markt und verkaufts deine Ware: --> erlaubt
Du gehst von Haus zu Haus und fragst ob du deine Waren oder Diensteistungen anbieten kannst: -->erlaubt...
Das Internet ist voll mit Infos.
Es lohnt sich, sich vorher zu informieren was du eintragen, bzw. auch bei der Gemeinde sagen musst.
Die Reisegewerbekarte wird nciht sooo gerne ausgegeben.
Viele Grüße
Max
Vereinfacht gesagt:
Du darfst dann nur "reisend" verkaufen und die Auftragsinitiative muss von dir ausgehen.
Jemand kommt zu dir und fragt ob du dieses oder jenes anfertigen kannst: --> verboten
Du bist auf einem Markt und verkaufts deine Ware: --> erlaubt
Du gehst von Haus zu Haus und fragst ob du deine Waren oder Diensteistungen anbieten kannst: -->erlaubt...
Das Internet ist voll mit Infos.
Es lohnt sich, sich vorher zu informieren was du eintragen, bzw. auch bei der Gemeinde sagen musst.
Die Reisegewerbekarte wird nciht sooo gerne ausgegeben.
Viele Grüße
Max
- SteffenM
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
An der Stelle wird's sehr schwammig, oder? Denn wenn mich jemand nach XY fragt und ich am nächsten Tag genau dieses eine Teil in meinem Angebot habe, dann wäre es ja wieder legal. Es darf halt nur keine Serienproduktion (40x Treppengeländer) oder sowas sein. Wobei das wieder die Frage aufwirft, was alles als Serie gilt. Sind acht Eierbecher eine Serie oder ergeben sie zusammen ein Set? Und wie viele Sets dürfte ich auf dem Tisch haben?
Aber wahrscheinlich können wir noch zig Seiten zutexten. Vollständige Klarheit gibt's womöglich gar nicht, weil es am Ende von der Lebenseinstellung bzw. Tagesform des kontrollierenden Mitarbeiters abhängt.
Schlaft gut!
Steffen
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Re: Kann ein Hobbydrechsler Produkte legal verkaufen / Probleme mit Handwerkskammer
Ich denke, genau hier liegt das größte Problem der ganzen Sache. Weder als Drechsler "mit Bestandsschutz" noch als "freier" Drechsler habe ich wirkliche Rechtssicherheit bzw. können sich auf die objektive Einhaltung der "Spielregeln" verlassen.
Wichtig ist hier sicher, dass dem interessierten Fragesteller alle wichtigen Informationsquellen und Ansprechpartner hier genannt wurden:
Gewerbeamt/Bürgerbüro (Gewerbeanmeldung allgemein)
Finanzamt (steuerrechtliche Fragen)
Handwerkskammer bzw. Handwerksordnung (Herstellung, stehendes Gewerbe)
Berufsverband unabhängier Handwerkerinnen und Handwerker e.V. (Gegendarstellung zur Handwerkskammer, Beratung für den Umgang mit der für uns relevanten Situation)
Industrie- und Handelskammer (stehendes Gewerbe im Handel)
Auch wurde hier festgehalten, dass wir eigentlich drei verschiedene Rechtsbereiche streifen, wenn wir doch "nur" Holz rund machen wollen:
Steuerrecht, Gewerberecht und Handwerksrecht.
Die drei sind voneinander hinreichend unterschiedlich, dass gleich klingende Begriffe nicht identisch sind, sondern im Einzelfall verschieden definiert wurden. Ein Blick in die jeweiligen Regelwerke oder die Zusammenfassungen der einschlägigen Gründerportale verschafft hier Klarheit.
Zusammen mit den hier ausgetauschten persönlichen Erfahrungen kann sich jeder Kandidat nun sicher eine eigene Meinung bilden und zu einer Entscheidung kommen, mit der er/sie gut leben kann.
Ich fand es auch toll, das oben Zusammengefasste hier noch einmal in relativ komprimierter Form zu lesen, da es ein wenig meine eigene Odyssee abbildet, die ich im vergangenen Jahr hinter mich gebracht habe, da ich auch noch kurz vor knapp ein Gewerbe anmelden wollte.
Da diese Frage regelmäßig auftauchen wird, ist die Frage, ob wir dieses Thema gut auffindbar im Forum archivieren können.
Beste Grüße aus dem Weserbergland,
Christian