Richtlinien zum Kerzenverkauf... ???

Arbeitssicherheit, Unfall- und Gesundheitsschutz

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ManfredO
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Richtlinien zum Kerzenverkauf... ???

Beitrag von ManfredO »

Hallo zusammen,

da auch bei meinen Werken immer mal wieder Teelichte oder Kerzen mit verkauft werden, mache ich mir gerade Gedanken um einen evtl. notwendigen "Beipackzettel"...

Wenn man Kerzen im Laden kauft, ist da IMMER eine Art Beipackzettel mit den Hinweisen zur Verwendung von Kerzen dabei: nicht unbeaufsichtigt brennen lassen, Kinderfinger weg vom Feuer usw.

Die Hersteller machen das ja sicher nicht aus freiem Antrieb, sondern weil es Vorschrift ist und / oder um sich im Brandfall abzusichern.

Kennt da jemand von Euch die rechtlichen Bestimmungen? Sollten / müssen wir als Drechsler ebenfalls einen Kerzen-Beipackzettel beilegen, wenn wir auf Märkten unsere Sachen verkaufen? Und falls ja: gibt es da eine rechtssicher belastbare, sozusagen "offizielle" Info dazu? Ich habe gesucht, aber noch nichts gefunden... vermutlich nicht die richtige Such-Strategie...

Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas darüber weiß.

Viele Grüße aus Karlsruhe,
ManfredO
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Oglinchen
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Beitrag von Oglinchen »

Hallihallo
auf die schnelle habe ich jetzt auch nichts genaues gefunden. aber das hier
https://www.nuernberg.de/internet/feuer ... chter.html
ist interessant. ausdrucken und zu den kerzen legen. besonders der Bereich über Teelichter sollte einige interessieren
gruss und schönen sonntag
Oggi
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ManfredO
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Beitrag von ManfredO »

Hallo nochmals an alle,

wie es im Internet so ist... nachdem ich auf Oglinchens Link (danke!) geklickt habe, bin ich nochmal mit neuen Schlagworten auf ein paar interessante Seiten gestoßen... das offizielle Dokument ist vermutlich die

DIN EN 15494

... kostet EUR 87,30 beim Beuth-Verlag... dafür muss man ganz schön viele Teelichte verkaufen... scheint aber zumindest rechtssicher zu sein.

Ich werde mal in die Uni-Bibliothek gehen und schmökern. Falls ich den Eindruck habe, dass das alle Kerzen- und Teelicht-Verkäuferinnen und -verkäufer interessieren könnte (und Ihr Interesse habt), berichte ich Euch gerne weiter von dem Thema.

Nochmals viele Grüße aus Karlsruhe
ManfredO
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Richtlinien zum Kerzenverkauf... ???

Beitrag von Hölzerkarl »

Hallo Manfred,
zur angesprochenen Gefahr passt ein früherer Beitrag....

viewtopic.php?t=41053&highlight=teelich ... immerbrand

Brandgeschützte Grüsse aus dem Werratal

Der Karl
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ManfredO
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Beitrag von ManfredO »

Hallo Karl,

ja, den Beitrag habe ich immer im Hinterkopf - vielen Dank nochmals dafür. Seit diesem Beitrag geht bei mir kein Teelicht mehr ohne Blech- oder Glaseinsatz mehr aus der Werkstatt.

... bei großen Kerzenhaltern ist das anders... die sind oft nur aus Holz und es schwingt immer das schlechte Gewissen mit: was passiert, wenn jemand die Kerze vergisst und sie nicht selbständig im eigenen Wachs erlischt und plötzlich der Kerzenständer brennt... ??? aber große Blech-Einsätze sind selten und oft nicht passend geformt...

Gruß
ManfredO
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Ralf S
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Beitrag von Ralf S »

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Anton Tonan
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Ist das so zwingend?

Beitrag von Anton Tonan »

Ebenfalls hallo zusammen!

Nun - rätselnd - lese ich diese Beiträge und frage mich, ob das alles so zwingend ist?
Oder ob da jemand überangepasst reagiert?
Oder auch, ob man nun wirklich eine eigene DIN EN ISO beim Beuth Verlag kaufen muss?

Oder ob das alles vielleicht auch eine Nummer kleiner gehen könnte?

Wie geschrieben: Ich frage mich und habe die Antwort nicht.
Evtl. würde es zu einer Antwort führen, wenn man sich frägt, was denn im schlimmsten Fall passieren könnte?

Nun ja - rätselnde Grüße
Anton

P. S.: In den von mir gekauften und verwendeten Teelichter aus unterschiedlichen Quellen, z. B. auch von einem bekannten Möbelkaufhaus, war noch nie so ein Beileger oder Aufkleber. Zufall?
Der Sinn des Lebens: 1024 Buchstaben.
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Oberförster
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Beitrag von Oberförster »

Hallo, als Österreicher kenn ich zwar die Bestimmungen in DE nicht wirklich, aber grundsätzlich ist zu sagen, dass Normen immer Bestimmungen sind, die freiwillig angewendet werden können, in diesem Fall geht es in der Norm "nur" darum, wie die einzelnen Pictogramme aussehen sollen, damit sie der Norm entsprechen. Ob da alle gesetzlichen Vorgaben enthalten sind, kann man bei Normen nie mit Sicherheit sagen. Soll nicht heißen, dass Normen Vorgaben enthalten, die gesetzlich nicht erlaubt sind, sondern es müssen nicht zwingend alle gesetzlichen Vorschriften enthalten sein.

In dem Fall bitte auch Vorsicht nicht verwechseln: DIN EN 15494 (Kerzenbezeichnung) und DIN EN ISO 15494 (da geht es um Kunsstoffrohre).

Gruß
Hannes
Dummköpfe halten ihr Brett vor dem Kopf für ihr Aushängeschild.
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ManfredO
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Re: Ist das so zwingend?

Beitrag von ManfredO »

Anton Tonan hat geschrieben:
Evtl. würde es zu einer Antwort führen, wenn man sich frägt, was denn im schlimmsten Fall passieren könnte?
Hallo Anton,

vielen Dank für Deine nachdenklichen Worte.
Wie gesagt: ich sehe mir die DIN erst mal (kostenlos) an - eine eigene braucht man wohl eher nicht, wenn die Wege zur Bibliothek nicht allzu weit sind.

Was könnte als schlimmstes passieren? Genau das macht mich ebenfalls nachdenklich... man stelle sich mal vor, dass ein Haus abbrennt, weil da ein unbeaufsichtigtes Teelicht komplett Feuer gefangen hat (habe ich schon mehrfach erlebt - kann echt Angst machen), dann erst die zu nahe platzierte Tischdeko, dann den Tisch und dann das restliche Zimmer incl. Haus entzündet. Was machen die Versicherungen zuerst? Natürlich suchen, wer daran schuld sein könnte. Jetzt habe ich als gewerblicher Händler keine Sicherheitshinweise zu den Kerzen gelegt und der Anwalt des Kunden behauptet ohne schlechtes Gewissen, dass sein Klient ja gar nicht wissen KONNTE, wie gefährlich so eine Kerze sein kann und dass man die nicht alleine lassen darf und dass es Mindestabstände gibt usw...

Das kommt bei einer Milliarde Kerzenverkäufen sicher nie vor, aber ich bin eber der "Nummer-sicher-Mensch" und habe Angst davor, der 1.000.000.001 te zu sein...

... schon alleine um nachts noch sicher schlafen zu können, beschäftige ich mich gerade mit solchen Sachen. Dass hier der gesunde Menschenverstand nicht mehr eingeschaltet werden darf, ist wahrscheinlich den meisten klar... aber den muss man ja meistens abschalten, wenn es um viel Geld geht... leider...

@Ralf S: Vielen Dank für die Links!

Viele sichere Grüße an alle Kerzenverkäufer und an alle anderen auch,
ManfredO
Zuletzt geändert von ManfredO am 06.08.2017 - 22:57:04, insgesamt 1-mal geändert.
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ManfredO
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Beitrag von ManfredO »

Hallo Hannes,

da hast Du mich beim Schreiben mit Deine Antwort überholt, daher gleich noch eine Antwort auf Deinen Hinweis (vielen Dank dafür):

Ich durfte (musste) als Ingenieur schon einige Gerichtsgutachten verfolgen, bei denen es genau darum ging:

Obwohl man sich an die meisten Normen nicht halten MUSS, urteilt ein Richter immer nach dem Grundsatz "wurde der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt bzw. eingehalten?". Da ist man sofort schadlos aus der Sache raus, wenn man die aktuell gültigen Normen berücksichtigt hat... und ist in massiver Erklärungsnot, wenn man diese nicht berücksichtigt...

... wahrscheinlich habe ich schon zu viele solche Sachen erlebt und bin einfach zu übervorsichtig... wie gesagt: extremer "Nummer-sicher-Mensch" eben...

Nochmals Gruß
ManfredO
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Kuddel
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Beitrag von Kuddel »

moin manfred,

warum immer so kompliziert, wenn du deine teelicht leuchter anbietest nimmst du keine "wachskerzen" sonder die flackernden batterie teelichter.
alles leuchtet auf deinem marktstand ohne eine kerze.
beim verkauf lieferst du einen 2mtr. langen beipackzettel mit, der wie in den usa, alle anwendungen aufführt für die dein kerzenleuchter nicht geeignet ist , z.b. als aschenbecher beim autofahren,
als ing dürfte dir das nicht schwerfallen. da du ja an einer berufsschule arbeitest kannst du mit deinen schölern ein brain storming über die nichtanwendung deines kerzenleuchters machen , dann hast du den zettel schnell voll und deine unterrichtsstunde auch.

beste grüsse von der küste
ulli
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Sicherheit bei Kerzen

Beitrag von Holz-Wolle »

Herzliche Grüße aus dem Breisgau

Wolfgang


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Eisbär
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Beitrag von Eisbär »

Hallo,

hier wird wieder eine Vorgehensweise diskutiert die bereits in unserem Land wie die Pest grassiert. Ich muß dann immer an eine Zitat denken:

Wenn du versuchst alles Idiotensicher zu machen,

darfst du dich nicht wundern,

dass du irgendwann

nur noch von Idioten umzingelt bist.

Wir sind auf dem besten Weg dazu.

Viel Erfolg

Josef

Übrigens noch´n Gedicht: Messer, Gabel, Schere Licht ist für kleine Kinder niciht!
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Sternle
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Beitrag von Sternle »

Hallo Josef,
Du magst schon Recht haben, nur das manche von denen auch noch Recht zugesprochen bekommen, genügend Anwälte gibt es ja die sich auf sowas leider spezialisieren.
Wo kein Kläger da kein Richter :re:
Ich bin mit der Situation auch nicht glücklich und man kann nicht alles abdecken, am Ende soll jeder selbst entscheiden ob er den Warnhinweis mitgibt, Ich bin nicht unglücklich wenn sich Manfred da schlau macht.
Es wäre nicht die erste Kundin die fragt "Kann die Holzschale auch in die Spülmaschine (und das war keine Frau im zartem Alter :smash: )
Ich möchte im Leben gern eine positive Spur hinterlassen
Gruß Sternle
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Eisbär
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Beitrag von Eisbär »

Hallo Sternle,

schreib doch einfach dazu: Deko-Objekt - Offenes Feuer unbedingt fernhalten! Eltern haften für sich und ihre Kinder!


Auch ich werde oft gefragt ob meine Vasen dicht sind obwohl die Astlöcher nicht zu übersehen sind :-L :-L :-L

Viel Erfolg

Josef
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Sternle
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Beitrag von Sternle »

Hallo Josef,
Gute ldee :-) wahrscheinlich haben wir den gleichen Kundenstamm :prost:
Ich möchte im Leben gern eine positive Spur hinterlassen
Gruß Sternle
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